Das novellierte Klimaschutzgesetz, das am 26. Mai von der Bundesregierung verabschiedet wurde, ist aus Sicht des GIH ein zahnloser Tiger.
Eine Prüfung des Expertenrats für Klimafragen hat ergeben, dass das UBA bei der KSG-Bilanz für 2023 auch zu anderen Ergebnissen hätte kommen können.
2023 sind in Deutschland 673 Mio. t CO2-Äqivalent an Treibhausgasen freigesetzt worden, 76 Mio. t weniger als 2022. In Gebäuden waren es − 8,3 Mio. t.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab einer Klage von Deutscher Umwelthilfe und BUND gegen die Bundesregierung statt. Das Urteil stärkt die Verpflichtung zu Sofortprogrammen in den Sektoren Gebäude und Verkehr.
Der Expertenrat für Klimafragen ist skeptisch, ob die bislang beschlossenen Maßnahmen im Gebäudebereich ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Insbesondere kritisieren die Fachleute, dass eine Minderung erst zum Ende des Planjahrzehnts erfolgen soll.
Drei Thinktanks empfehlen 22 schnell umsetzbare Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele. Eine davon: 12. Mrd. Euro/a Förderung für klimaneutrale Gebäude.
In der Debatte um eine Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes fordert die IG BAU eine Verdopplung der Sanierungsquote und deutlich mehr Geld für die BEG.
Die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes hebt das Klimaziel für 2030 auf eine Minderung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 von 55 auf 65 % an. Und schon 2045 soll Deutschland klimaneutral sein.
Im Bundes-Klimaschutzgesetz hat sich der Gesetzgeber gedrückt: Nun muss er einen schlüssigen Reduktionspfad bis zur Treibhausgasneutralität festlegen.
Die Deutsche Umwelthilfe verklagt die Bundesregierung auf Einhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz u. a. für den Gebäudesektor festgelegten Klimaziele.
Eine Studie von Prognos, Öko-Institut und Wuppertal Institut zeigt, wie Deutschland mit einem Investitions- und Zukunftsprogramm bis 2050 klimaneutral wird.
Eine Studie für Fridays for Future Deutschland zeigt, dass ein klimaneutrales Energiesystem bis 2035 sehr ambitioniert, aber grundsätzlich machbar ist.
Am 7. Oktober 2020 hat das EU-Parlament eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 60 % (bisheriges Ziel 40 %) gegenüber 1990 beschlossen.
Die bisherigen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 reichen nach vorliegenden Abschätzungen nicht für das Erreichen des Klimaziels bis zum Jahr 2030 aus. Insgesamt entsteht gegenüber dem Ziel des Bundes-Klimaschutzgesetzes eine Lücke von rund 70 Mio. t/a CO2-Äquivalent, davon 17 Mio. t/a CO2e im Gebäudebereich.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), wichtigster Bestandteil zum Erreichen der Klimaschutzziele 2030, ist in Kraft getreten. Das Gesetz schreibt das nationale Klimaschutzziel für 2030, eine Verminderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber dem Jahr 1990 fest. Der Zielwert kann durch europäische oder internationale Klimaschutzziele noch erhöht werden.
Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Bundes-Klimaschutzgesetz am 29. November 2019 gebilligt. Es sieht vor, dass Deutschland seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 % verringern muss.