Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz ist die Bibel eines jeden Energieberaters – vieles, was darinsteht, ist Auslegungssache. Das am 1. November 2020 in Kraft getretene GEG hat die Energieeinsparung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst und die darin verteilten Inhalte in einer Vorschrift gebündelt. Es gibt die energetischen Mindestanforderungen für Neubau und Sanierung vor.