Die Klage bezog sich auf Verstöße gegen das von der Ampel verabschiedete Klimaschutzgesetz. Die Sektoren Gebäude und Verkehr hatten die darin festgelegten Ziele nicht erreicht. Das Gesetz sieht vor, dass dann Sofortprogramme erfolgen müssen, die eine Sicherstellung ermöglichen. Das ist nicht erfolgt. Der von der Regierung eingesetzte Klimarat geht davon aus, dass es bis mindestens 2027 weiter zu einer Überschreitung der Emissionen im Gebäudebereich kommt.
Das scheint auch die Bundesregierung zu befürchten. In einer Reform des Klimaschutzgesetzes, die derzeit noch in Arbeit ist, soll es deshalb keine Sektorziele mehr geben. Erfolge in Landwirtschaft und Industrie sollen mit fehlenden Minderungen bei Gebäude und Verkehr verrechnet werden können. Bei den Klimazielen soll es bleiben: Die Treibhausgase müssen bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. Erreicht wurden 2022 gut 40 Prozent Minderung.
Das von der Bundesregierung vorgelegte Klimaschutzprogramm erfülle nicht die Kriterien eines Sofortprogramms, da es einen Horizont bis 2030 habe, so das Gericht. Ein Sofortprogramm müsse aber kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen.
Unabhängig davon wird Widerspruch gegen das Urteil erwartet, auch wenn sich das Kabinett dazu nicht eindeutig positionierte. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat diesen direkt gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio angekündigt. „Die Bundesregierung wird die Urteile und ihre Begründungen, sobald diese schriftlich vorliegen, im Einzelnen genau auswerten und das weitere Vorgehen prüfen“, hieß es dagegen aus dem Klimaschutz-Ministerium von Robert Habeck (Grüne) nach der Urteilsverkündung.
Verschiedene Studien und Projektionsberichte zeigten klar, dass die bisher getroffenen politischen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmengen in den Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre bis 2030 sicherzustellen, warnt die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff). Insbesondere die Wirkung von CO2-Preisen hält der Verband für überschätzt. Vorschläge hierzu seien im Roadmap-Prozess vorgelegt worden. Hierzu habe das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereits 2019 einen Prozess angestoßen, um eine sogenannten “Roadmap Energieeffizienz 2045” in einem aufwändigen Beteiligungsverfahren mit wissenschaftlicher Begleitung zu entwickeln. Bis heute liege diese dringend notwendige Roadmap jedoch nicht vor, kritisiert der Verband. pgl