Erneuerbare-Energien-Verbände in Baden-Württemberg kritisieren Vorschläge für Strommarktdesign als nicht ausgegoren und fordern sinnvolle Übergangsregeln.
Seit 1. August 2024 gelten neue Einspeisevergütungen für Solarstromanlagen.
Die Bioenergieverbände haben ihre Ideen zur Überarbeitung des EEG 2023 vorgestellt. Sie schlagen eine grundsätzliche Neuausrichtung des Ausschreibungsdesigns vor, weg von einer Fokussierung auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke, hin zu flexiblen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
Die Verbraucherzentrale NRW stellt Neuerungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz für typische Photovoltaikanlagen vor und gibt Tipps für die Umsetzung.
Wer sich eine Solarstromanlage auf das Dach installieren lässt, erhält künftig eine höhere Einspeisevergütung. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin.
Keine EEG-Umlage mehr, die 100-Kilowatt-Grenze fällt – trotzdem hält das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) noch einige Hürden für Mieterstromprojekte bereit.
Einen erheblichen Nachbesserungsbedarf am aktuellen Gesetzesentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht der Bundesverband Solarwirtschaft.
Die EU-Kommission hat den erhöhten Ausschreibungsmengen im EEG beihilferechtlich zugestimmt, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Die Frist zur Realisierung eines EEG-konformen Messkonzepts läuft Ende des Jahres aus. Darauf weist der Energieeffizienzverband ASUE hin.
Die Installationszahlen bei PV-Gewerbedächern sinken. Dies geht aus Daten der Bundesnetzagentur hervor, die der Bundesverband Solarwirtschaft ausgewertet hat.
Was ist unter Mieterstrom zu verstehen, was unter Eigenversorgung. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale erläutert den Unterschied.
Mit großer Erleichterung stellen die Bioenergieverbände fest, dass der Bundestag die Streichung des Flexibilitätszuschlags für Biogasanlagen im zweiten EEG-Vergütungszeitraum zurückgenommen hat. Dadurch könne die für die Branche wichtige Regelung aus dem EEG 2017 wieder hergestellt werden.
Zusammen mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm hat der Bundestag am 24. Juni 2021 eine Reihe energierechtliche Vorschriften verabschiedet. Dazu gehören Änderungen im EEG und im KWKG. Die wichtigsten Beschlüsse für die KWK-Branche hat der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung zusammengefasst.
Interview zu Mieterstrom im EEG 2021 Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) verbessert die Rahmenbedingungen für Mieterstrom. Im Interview erläutert Naturstrom-Vorstand Tim Meyer die neuen gesetzlichen Vorgaben, beschreibt, worauf es bei Mieterstromprojekten ankommt, und berichtet von besonders schwierigen Erfahrungen.
Weiterbetrieb von PV-Anlagen Auf den letzten Drücker hat der Gesetzgeber wenige Tage vor Weihnachten die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Für ausgeförderte Photovoltaikanlagen stand Einiges auf dem Spiel. Wäre die Verabschiedung verschoben oder gar die ursprüngliche Fassung verabschiedet worden, hätte für viele Anlagenbetreiberinnen und -betreiber die Zukunft entweder düster oder ungewiss ausgesehen. Nun stehen ihnen für den Weiterbetrieb im Wesentlichen drei Optionen offen. Joachim Berner
Photovoltaikanlagen und Mini-Blockheizkraftwerke müssen in das zentrale Marktstammdatenregister eingetragen sein. Für Anlagen, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, läuft am 31. Januar 2021 die Übergangsfrist ab. Darauf weist Zukunft Altbau hin.
Am 17. Dezember 2020 hat der Bundestag weitreichende Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen. Sie betreffen auch die Kraft-Wärme-Kopplung, also Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und (Mikro-)Gasturbinen. Das Neue fasst die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE) zusammen. EEG Umlage KWK Eigenverbrauch.
Ab dem kommenden Jahr gilt eine Messpflicht für Betreiber eigener Stromerzeugungsanlagen. Doch der Leitfaden dafür wurde erst im Oktober veröffentlicht. Energierechtsexperte Sebastian Igel fordert deshalb eine Übergangsregelung.
Bis 31. Januar 2021 müssen Solarstromanlagen in das Marktstammdatenregister eingetragen werden, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin.
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt. Bei den Verbänden der Erneuerbaren Energien kommt die Neufassung nicht gut an.
Der Referentenentwurf zur EEG-Novelle sieht Lösungen für PV-Anlagen vor, die ab 2021 aus dem EEG fallen. Die sind aber nicht besonders attraktiv. Verbesserungen soll es beim Mieterstrom geben.
Die aktuellen Bedingungen würden bei weitem nicht ausreichen, um den bevorstehenden Herausforderungen bei der Energiewende zu begegnen, kritisiert der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). In seinem Positionspapier „Aufbruchssignal für Wirtschaft und Energiewende senden“ stellt er seine Handlungsempfehlungen für eine umfassende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor.