Der Ende vergangener Woche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegte EEG-Referentenentwurf weist nach einer ersten Analyse des Branchenverbands Solarwirtschaft (BSW) insbesondere Mängel bei der Neujustierung der Fördermechanismen auf. Auch sei die vorgesehene Flächenkulisse zur ebenerdigen Errichtung von Solarparks weiterhin stark eingeschränkt. „Die von der Ampel-Koalition geplante Vervierfachung der jährlich neu installierten Solarstromleistung ist nur erreichbar, wenn jetzt auch die gewährten Förderanreize daran ausgerichtet werden. Ihre Höhe sollte so nachjustiert werden, dass sie den Erwartungen potenzieller Investoren entspricht“, sagt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Er hofft auf Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Noch vor Ostern will das Bundeskabinett darüber beschließen.
EEG-Novelle soll höhere Marktprämie einführen
Die aktuellen Planungen des Wirtschaftsministeriums sehen nach Ansicht des BSW für einen Großteil potenzieller Investor:innen bislang keine oder nur eine unzureichende Anhebung der Fördersätze zur Errichtung künftiger Solardächer vor. „Die aktuellen Vorschläge aus dem Ministerium irritieren: Schon ein Blick in die jüngere Vergangenheit belegt, dass sich mit vergleichbaren Marktprämien nicht annähernd die gewünschten Investitionsimpulse erzielen lassen,“ erläutert Körnig. Künftige Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen, die ihren Strom anteilig selbst nutzen wollen, sollen für den ins öffentliche Netz eingespeisten Überschussstrom nach den Vorstellungen des Ministeriums nahezu die gleichen Vergütungen erhalten wie bislang. Betreiber:innen neuer Solarstromanlagen, die den Strom vollständig ins öffentliche Netz einspeisen, sollen etwas besser gestellt werden als heute. Diese Planungen sind laut BSW auch nach Auffassung von Marktforschern unzureichend, um ausreichend Unternehmen und Verbraucher:innen zur solartechnischen Nachrüstung ihrer Dächer zu bewegen. Aus Daten der Bundesnetzagentur und des BSW gehe hervor, dass unter vergleichbaren Bedingungen in der Vergangenheit nur eine Nachfrage ausgelöst wurde, die um den Faktor zwei bis vier unter den Ausbauzielen der neuen Bundesregierung liegt.
Solarpflicht reicht für Ausbau nicht aus
Zwar soll das EEG nach den Plänen der Ampel-Koalition ab dem kommenden Jahr durch eine Solardachpflicht für gewerbliche Neubauten flankiert werden. „Die Solarpflicht wird aber nur einen Bruchteil der drohenden Investitionslücke schließen können“, kritisiert Körnig. Die vorgesehene Steigerung der Auktionsvolumen für ebenerdig errichtete Solarparks begrüßt er dagegen ausdrücklich. Doch sei es erforderlich, das aktuelle Standortkorsett für die Errichtung von Solarparks bundesweit zu lockern. Diesbezüglich sieht er Nachbesserungsbedarf im vorliegenden Gesetzesentwurf. Geplante Erleichterungen für die innovative Doppelnutzung von Agrarflächen zur Solarstromerzeugung mit sogenannter Agri-PV seien erfreulich, aber kein Ersatz für die generelle Ausweitung der Flächenkulisse. Aufgrund konstruktiver Mehrkosten sollten die Agri-PV-Anlagen zudem getrennt von konventionellen Solarparks ausgeschrieben werden. Quelle: BSW / jb
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