Seit dem 17. Oktober sind Steckersolargeräte an Miet- und Eigentumswohnungen per Gesetz privilegiert. Die AG Balkonkraftwerk und der Bundesverband Steckersolar begrüßen das, sehen aber noch offene Punkte.
Als verpasste Chance bezeichnet die Deutsche Umwelthilfe das „Gesetz zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten“.
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie informiert mit dem Steckersolar-Änderungsmonitor über Neues zu Balkonsolaranlagen.
Seit 1. April 2024 lassen sich Balkonkraftwerken einfacher im Marktstammdatenregister registrieren. Der Anmeldeprozess bleibt aufwendig.
Auf dem Steckersolar-Änderungsmonitor finden Sie die aktuell gültigen gesetzlichen und technischen Anforderungen an sogenannte Balkonsolarkraftwerke.
Mit Steckersolargeräten lassen sich langfristig die eigenen Stromkosten senken. Die Aktion „Steck die Sonne ein“ informiert über die Möglichkeiten.
Steckersolargeräte werden immer günstiger. Besonders beliebt sind sie in Norddeutschland, weniger in Großstädten. Das ergibt eine Auswertung von Verivox.
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der die Installation von Steckersolargeräten erleichtern soll.
In einem Positionspapier räumt der für die Normung von Balkonkraftwerken zuständige Elektrotechnik-Verband VDE diverse Hindernisse für ihre Installation ab.
Der Markt für Steckersolargeräte in Deutschland ist deutlich größer als gedacht. Das zeigt eine aktuelle Marktstudie.