Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung von Balkonkraftwerken vereinfacht: Künftig müssen Betreiberinnen und Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Daten zu ihrem Steckersolargerät eintragen. Zuvor waren 20 Angaben abgefragt worden. „Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Das relativiert Jörg Sutter im aktuellen Newsletter der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie: „Gleichzeitig aber bleibt der Anmeldeprozess in seiner umständlichen Dreistufigkeit erhalten.“ Um beim Marktstammdatenregister etwas neu melden zu können, müsse ein Benutzerkonto beim Register beantragt werden, anschließend müsse man sich als Betreiber der Erzeugungsanlage anmelden und schließlich die technischen Daten eingeben. Die Vereinfachung betreffe nur den letzten Schritt.
Bundesnetzagentur: Weitere Entbürokratisierung steht an
Der Deutsche Bundestag berät zurzeit über ein Gesetzespaket zur weiteren Beschleunigung des Solarzubaus. Darin wird der Gesetzgeber laut Bundesnetzagentur voraussichtlich regeln, dass bei Balkonkraftwerken weniger Daten im Marktstammdatenregister einzutragen sind. Beispielsweise soll nicht mehr nach der Ausrichtung der Anlage gefragt werden. Zudem sei in dem Gesetzespaket vorgesehen, dass Steckersolargeräte grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister wird dann ausreichend sein und die Bundesnetzagentur informiert den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde. Im vergangenen Jahr wurden der Wettbewerbsbehörde zufolge 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet und im Marktstammdatenregister registriert, davon 300.000 Balkonkraftwerke. Quelle: BNetzA / jb