„Nur mit klimafreundlichem und ressourcenschonendem Bauen und Sanieren erreichen wir die gesetzlichen Klimaschutzziele“, sagt Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Zusammen mit Architechts for Future (A4F) fordert sie von den Bauministerinnen und -ministern eine Novelle der Musterbauordnung, die zur Erreichung der Klimaziele beiträgt und zugleich Ressourcenschutz sowie Kreislaufwirtschaft im Baubereich fördert. Darin müsste die Altbausanierung und der Umbau im Bestand gegenüber Ersatz- und Neubau priorisiert und gezielt gefördert werden. Nachhaltige Bauweisen, ressourcenschonende Herstellung und die Wiederverwendung von Bauteilen und -produkten müssen zudem festgelegt werden.
In Deutschland verursachen Herstellung, Errichtung, Nutzung und Entsorgung von Gebäuden und Bauprodukten etwa 40 Prozent der gesamten CO2-Emissionen. Allein die Herstellung der Baustoffe verursacht etwa die Hälfte der gesamten CO2-Emissionen im Lebenszyklus eines neuen Gebäudes. Bauabfälle machen zudem mehr als die Hälfte des deutschen Müllaufkommens aus. „Wir haben keine Zeit zu verlieren, daher fordern wir die Bauminister:innen auf, nicht nur die Änderung der Musterbauordnung zu beschließen, sondern direkt die Regelungen in ihren jeweiligen Länderbauordnungen anzupassen, sodass klimaneutrales und kreislauffähiges Bauen sowie das Bauen im Bestand zum Standard werden“, erklärt Christina Patz, A4F-Koordinatorin für Bauen im Bestand.
Im GEG den Energiebedarf nicht vergessen
Die Verbände fordern außerdem, dass bei der Fortschreibung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) der Energiebedarf – neben der Berücksichtigung der schädlichen Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus – eine zentrale Bewertungsgröße bleiben muss, um einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Bauministerkonferenz hatte in ihren Leitlinien zuletzt formuliert, „dass als maßgebliche Leitgröße die Treibhausgasemissionen herangezogen werden und auf zusätzliche Nebenbestimmungen möglichst verzichtet wird“. DUH und A4F sehen diese Position kritisch: „Treibhausgasemissionen sind ein wichtiger Indikator, aber als alleinige Bemessungsgrundlage für einen sozialverträglichen Klimaschutz nicht ausreichend“, schreiben sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Das Heizen mit erneuerbaren Energien könne die Emissionen zwar deutlich reduzieren, verringere jedoch nicht den Energiebedarf und entlaste damit weder den Energiesektor noch die Energiekostenrechnungen der Bürgerinnen und Bürger. Quelle: A4F / jb
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