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Solarthermie-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen

Fragen zum Inhalt der Förderung Was wird im Gebäudebestand gefördert? In bestehenden Gebäuden, d. h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als zwei Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert: Solarthermieanlagen zur thermischen Nutzung, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung, der Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz dienen. Biomasseanlagen mit Kesseln zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln, Pelletöfen mit Wassertasche, Kombinationskesseln zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz sowie besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel. Effiziente Wärmepumpenanlagen einschließlich der Nachrüstung bivalenter Systeme, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung von Gebäuden oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz dienen. Hybridheizungen werden nach EE-Hybridheizungen und Gas-Hybridheizungen unterschieden. Der zeitlich getrennte Einbau von Gas-Hybridheizungen wird durch „Renewable Ready“ abgebildet. EE-Hybridheizungen, die ausschließlich Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe) über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik miteinander kombinieren, Gas-Hybridheizungen, die eine neue Gasheizung mit einem oder mehreren Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe) über eine gemeinsame Steuer- und Regelungstechnik kombinieren, Renewable Ready Heizungen, bei denen zuerst ein Gasbrennwertkessel installiert und ...

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