Fragen zum Inhalt der Förderung
Was wird im Gebäudebestand gefördert?
In bestehenden Gebäuden, d. h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als zwei Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert:
Solarthermieanlagen zur thermischen Nutzung, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung, der Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz dienen.
Biomasseanlagen mit Kesseln zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln, Pelletöfen mit Wassertasche, Kombinationskesseln zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz sowie besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel.
Effiziente Wärmepumpenanlagen einschließlich der Nachrüstung bivalenter Systeme, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung von Gebäuden oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz dienen.
Hybridheizungen werden nach EE-Hybridheizungen und Gas-Hybridheizungen unterschieden. Der zeitlich getrennte Einbau von Gas-Hybridheizungen wird durch „Renewable Ready“ abgebildet.
EE-Hybridheizungen, die ausschließlich Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe) über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik miteinander kombinieren,
Gas-Hybridheizungen, die eine neue Gasheizung mit einem oder mehreren Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe) über eine gemeinsame Steuer- und Regelungstechnik kombinieren,
Renewable Ready Heizungen, bei denen zuerst ein Gasbrennwertkessel installiert und ...
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