Angesichts der drastisch gesunkenen Nachfrage wurden auf dem 21. Forum Wärmepumpe schnell konkrete Maßnahmen und mehr Orientierung für die Verbraucher gefordert.
Das Bundesverfassungsgericht hat nach einer Klage der CDU/CSU entschieden, dass die Bundesregierung Gelder aus dem Corona-Fonds nicht für den Klima- und Transformationsfonds nutzen darf.
Änderungsbedarf an der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sieht die Bundesregierung derzeit nicht, hat aber wichtige Fragen zum GEG 2024 beantwortet.
Die Novelle für das GEG 2024 wurde mit der Verkündung der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundesgesetzblatt am 19. Oktober 2023 abgeschlossen.
Der Bundesrat hat am 29. September 2023 die vom Bundestag beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes gebilligt.
Gestaffelte Emissionsgrenzwerte könnten den CO2-Ausstoß von Gebäuden relativ einfach reduzieren. Ein Impuls für die Wärmewende von Nicholas Matten.
Die Heizungsbranche sieht ihre Wettbewerbsfähigkeit durch das Gebäudeenergiegesetz bedroht. Sie nimmt insbesondere die Regelungen für Luft/Luft-Wärmepumpen ins Visier.
Die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie hält zwar die Tür für Wasserstoff-Heizungen offen, aber erst nach 2030 und unter Vorbehalten.
BMWSB und BMWK haben einen überarbeiteten und mit der Gebäudeenergiegesetz-Novelle verzahnten Referentenentwurf des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) vorgelegt.
Nicht weniger als 15 Verbände aus den Bereichen Verbraucher-, Umwelt- und Klimaschutz sowie aus der Baubranche haben am 19. Juli in einem Brandbrief angesichts alarmierender Entwicklungen in der Gebäudesanierung die Bundesregierung zum Gegensteuern aufgefordert. In einer Online-Pressekonferenz erläuterten sie vorab die Hintergründe.
Die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP haben eine Einigung über die Details der GEG-Novelle erzielt. Der GIH bemängelt sie als wenig ambitioniert.
BMWSB und BMWK haben die Länder- und Verbändeanhörung zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes mit 65 % erneuerbarer Energie bei neuen Heizungen eingeleitet.
Die Länder haben der vom Bundestag entschärften Änderung des Gebäudeenergiegesetzes zugestimmt. Neubaustandard ab 2023 wird nun ein „Primärenergie-EH55“.
Mit einer Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes will der BEE Vorzieheffekte vor dem Start der 65-%-Klausel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entschärfen.
Eine Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes, eine EEG-Novelle und ein Solarbeschleunigungspaket sollen den Klimaschutz voranbringen. So lauten die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.
Die Bundesingenieurkammer (BIngK) fordert von der Ampel-Koalition die Synchronisierung von Gebäudeenergiegesetz und Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Der momentan über das Gebäudeenergiegesetz zu verwendende Primärenergiefaktor für Netzstrom weicht inzwischen signifikant vom erreichten Stand ab.
Baden-Württemberg legt vor: Eine Studie zeigt, wie ein zukunftsfähiges Gebäudeenergiegesetz (GEG) aussehen muss, damit Gebäude bis 2045 klimaneutral sind.