Eine Eröffnungsbilanz Klimaschutz hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bei einer Pressekonferenz am 11. Januar 2021 vorgelegt. Nach den Worten des Ministers zeigt sie, wie sehr der Klimaschutz in Deutschland hinter den Erwartungen liegt. Es sei absehbar, dass die Klimaziele 2022 und 2023 verfehlt würden. Um den Rückstand wettzumachen, will er die Geschwindigkeit der Emissionsminderung verdreifachen. Dabei helfen soll ein Klimaschutzpaket, das bis Ende April kommen soll. Für den Sommer ist ein weiteres geplant. „Ziel des Klimaschutz-Sofortprogramms ist es, alle Sektoren auf den Zielpfad zu bringen und die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit Deutschland seine Klimaziele erreichen kann“, sagte Habeck bei der Pressekonferenz. Alle dafür notwendigen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen sollen bis Ende 2022 abgeschlossen werden. Zu den Sofortmaßnahmen, die das Bundeswirtschaftsministerium zeitnah vorlegen wird, gehören unter anderem eine Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und ein Solarbeschleunigungspaket.
Welche Sofortmaßnahmen Minister Habeck vorhat
Gebäudestandards und -förderung: Gemeinsam mit dem Bundesbauministerium will Habeck das GEG überarbeiten. Neubauten und Gebäudesanierungen sollen auf das Ziel der Klimaneutralität 2045 sowie einen deutlich reduzierten Energiebedarf ausgerichtet werden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude soll zügig angepasst werden, um die neuen GEG-Vorgaben zu flankieren.
EEG-Novelle: 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung 80 Prozent betragen. Dazu will das Bundeswirtschaftsministerium die Ausschreibungsmengen im EEG erhöhen. Die technologiespezifischen Mengen sollen anwachsend ausgestaltet werden. Verankert werden soll der Grundsatz, dass der EE-Ausbau im überragenden öffentlichen Interesse ist und der öffentlichen Sicherheit dient.
Solarbeschleunigungspaket: Das Solarbeschleunigungspaket soll ein breites Bündel an Einzelmaßnahmen enthalten, unter anderem eine Verbesserung beim Mieterstrom, die Anhebung der Ausschreibungsschwellen und eine Öffnung der Flächenkulisse für Freiflächenanlagen. Bei gewerblichen Neubauten soll Solarenergie verpflichtend werden, bei privaten Neubauten die Regel.
Senkung des Strompreises: Ab 2023 soll die EEG-Umlage über den Bundeshaushalt finanzieren werden. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage sollen die an die Besondere Ausgleichsregelung gekoppelten Umlagen (KWKG-, Offshore-Netzumlage) in ein eigenes Gesetz überführt werden.
Wärmenetze: Bis 2030 soll die Hälfte der Wärme klimaneutral erzeugt werden. Habeck will sich deshalb für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung sowie die Dekarbonisierung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen. Dafür will er die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unmittelbar nach der beihilferechtlichen Genehmigung in Kraft setzen und ihre Finanzierung aufstocken.
Quelle: BMWi / jb
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