Die Mindestanforderungen an Wärmeverluste von Wärmebrücken regelt die EnEV bzw. das nun geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG). Demnach sind Wärmebrücken so zu berücksichtigen, dass sie den Jahres-Heizwärmebedarf nach den Regeln der Technik so wenig wie möglich beeinflussen und der Aufwand für deren Vermeidung im jeweiligen Einzelfall in einem wirtschaftlich sinnvollen Rahmen bleibt Es gibt drei Varianten, Wärmebrücken im Rahmen der energetischen Berechnungen zu berücksichtigen:
Einfache Methode
Ohne Nachweis ist allgemein für den Wärmebrückenzuschlag UWB ein erhöhter Wert von 0,10 W/(m²K) und bei Außenbauteilen mit innen liegender Dämmschicht und einbindender Massivdecke ein Wert von 0,15 W/(m²K) einzusetzen.
Quelle: technicsatelier GmbH
1 Übersicht der Gebäude- und Energiekenndaten für die beiden Beispielgebäude
Vereinfachte Methode
Entsprechen die Wärmebrücken der Gleichwertigkeit nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019, kann wie folgt verfahren werden:
UWB = 0,03 W/(m²K) in Kategorie B
UWB = 0,05 W/(m²K) in Kategorie A
Detaillierte Methode
Die Effekte von Wärmebrücken können sowohl projektbezogen als auch über einen individuellen Wärmebrückenzuschlag berücksichtigt werden. Das Prinzip der detaillierten Wärmebrückenberechnung basiert auf der DIN EN ISO 10211 [1], [2].
Bild: technicsatelier GmbH
2 Ansicht des Einfamilienhauses für die Beispielberechnungen
Quelle: technicsatelier GmbH
3 Übersicht der berechneten Bauteile beim Einfamilienhaus
Bild: technicsatelier GmbH
4 Einzelne Bauteildimensionen in Abhängigkeit von unterschiedlichen Wärmebrückenzuschlägen beim Einfamilienhaus
Bild: technicsatelier GmbH
5 Materialkosten der Dämmstoffe einzelne ...
Abo-Inhalt
Detaillierte Wärmebrückenberechnung aus dem Katalog
Detailliert nachschlagen anstatt pauschal zuschlagen
Jetzt weiterlesen und profitieren.
+ GEB E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Archiv
+ Fokus GEB: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.