Die Temperaturabsenkung an Wärmebrücken scheint vor allem im Winter bei kalten Außentemperaturen problematisch zu sein. Sinkende Oberflächentemperaturen führen in Verbindung mit gleichbleibendem Wasserdampfgehalt der Innenluft zu einem Anstieg der relativen Luftfeuchtigkeit (r. F.) bis hin zu kritischen Bedingungen. In [1] wurde gezeigt, dass schon bei einer relativen Luftfeuchte von dauerhaft über 80 %r. F. ein Schimmelwachstum nicht ausgeschlossen werden kann. Entsprechend dieser Erkenntnis ist im Rahmen des hygienischen Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2 [2] eine Mindesttemperatur von > 12,6 °C gefordert. Bei normativen, statischen Bedingungen bleibt oberhalb dieser Temperatur die relative Luftfeuchte dauerhaft unter der geforderten Grenze.
Jedoch besteht bezüglich dieser Anforderung insbesondere beim Bauen im Bestand eine große Unsicherheit: Muss in jedem Fall die Grenztemperatur an der inneren Oberfläche nachgewiesen werden? Was tun, wenn es an genug Platz für eine zusätzliche Dämmung fehlt? Was bedeutet in dem Zusammenhang eigentlich der unbestimmte Zeitbegriff „dauerhaft“? Können nicht kurzfristige Unterschreitungen im Laufe einer kalten Winternacht toleriert werden?
Dürften wir in der Konsequenz auf eine energetische Sanierung von Bestandsgebäuden – die oftmals nur auf der Innenseite erfolgen kann - verzichten, nur weil wir scheinbar nicht in der Lage sind, die eben skizzierten Fragestellungen zu lösen? Schließlich sind wir doch alle gefordert, jegliche Register zu ziehen, um die vorhandenen CO2-Einsparpotenziale zu heben.
Bild: Anatol Worch
1 Temperaturverlauf eines in eine Außenwand einbindenden Innenbauteils bei außenliegender (links) und innenliegender (rechts) ...
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Schimmelgefahr an Wärmebrücken bei Innendämmung
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