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Energieberater fragen, Experten antworten

Berücksichtigung von Rollladenkästen Bei der energetischen Bilanzierung kann man den Rollladenkasten als Bauteil mit eigenem U-Wert vernachlässigen, wenn 1) als Wärmebrückenzuschlag 0,10 W/m2K eingesetzt wird oder2) eine Detail-Wärmebrückenberechnung durchgeführt wird?Darf man ebenfalls den Rollladenkasten als Bauteil mit eigenem U-Wert (Bauteilverfahren) vernachlässigen, wenn ich die 0,05 W/m2K (Wärmebrücken) einsetze? Werden die Rollladenkästen – wie allgemein üblich – beim Gebäudeaufmaß übermessen – also der Außenwandfläche zugeschlagen und nicht als eigene Bauteilfläche angelegt – wird der Einfluss des Rollladenkastens bei den Wärmebrücken berücksichtigt. Bei einem pauschalen Wärmebrückenzuschlag von 0,05 W/(m2K) ist ein Gleichwertigkeitsnachweis nach Beiblatt 2 der DIN 4108 zu führen. In diesem Fall ist für die konkrete Einbausituation der geplanten Rollladenkästen die Gleichwertigkeit zu den Planungsbeispielen des Beiblatts 2 nachzuweisen. Bei einem genauen Nachweis der Wärmebrücken ist der Psi-Wert der Wärmebrücke am Anschluss des Rollladenkastens nach DIN EN ISO 10211 zu berechnen. Der Einfluss des Rollladenkastens wird dann als Wärmebrückenverlust bei der Ermittlung des Transmissionswärmeverlusts über die Gebäudehülle berücksichtigt.Jan Karwatzki Wärmebrückenberechnung bei vorgesetzter Fassade Bei einem detaillierten Wärmebrückennachweis bin ich auf folgende Frage g ...

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