Um die Treibhausgasemissionen der erdgasbetriebenen Mini-KWK mit anderen Arten der Stromerzeugung zu vergleichen, wählt man in der Regel die Methode der Wärmegutschrift. Hierbei wird von den Gesamtemissionen der Mini-KWK derjenige Brennstoffanteil abgezogen, der durch die Abwärmenutzung ersetzt wird. Diese Art der Bilanzierung zeigt, dass erdgasbetriebene Mini-KWK-Anlagen mit Wirkungsgraden (Hi) von bis zu 101 % grundsätzlich effizienter sind als die getrennte Stromerzeugung durch GuD-Anlage (Gas- und Dampfturbine) mit einem elektrischen Wirkungsgrad von 62 % in Verbindung mit der Wärmeerzeugung über einen Gas-Brennwertkessel mit einem Normnutzungsgrad (Hi) bis 105 % (Abb. 1).
Die Effizienz spricht also dafür, viele mit Erdgas betriebene alte Öl- oder Gaskessel durch eine mit Erdgas betriebene Mini-KWK-Anlage zu ersetzen. So beträgt der Strommix aus der Mini-KWK nur ca. 270 g/kWh anstatt 400 g/kWh bei der GuD.
Wenn nun Emissionen mit Bezug auf die produzierte Wärme bestimmt werden sollen, kann entsprechend die Stromgutschriftmethode verwendet werden. Die Autoren des in GEB 04-2015 erschienenen Artikels „Die Dosis macht das Gift“ ( Webcode 644436) erläutern, dass eine GuD-Anlage im Vergleich zu sehr schmutzigem Kohlestrom (mit Emissionskennwerten von mehr als 900 g/kWh), etwa 500 g/kWh spart. Bei Mini-KWK-Anlagen erfolgt der Vergleich hingegen mit einem fiktiven Strommix (mit hohem regenerativen Anteil), der dann bei 400 g/kWh liegen soll. Diese Bewertung unterstellt, dass mit der Mini-KWK Strom aus regenerativen Quellen in erheblichem Umfang verdrängt würde. Dafür gibt es bisher keinen Beleg ...
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