Hallo,
meine Frage bezieht sich auf den Punkt 8.3.2 a der Richtlinie:
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie diese Staffelung zu verstehen ist.
Für Gebäude bis 150m² NGF beträgt die Höchstsumme pauschal 30.000€, das ist eindeutig.
Für Gebäude bis 400m² NGF beträgt die Höchstsumme 200€/m².
Die 120€/m² zusätzlich (für NGF zwischen größer 400m² und kleiner 1000m²),sprich 320€/m², beziehen sich diese auf die gesamte NGF oder nur auf den hinzukommenden Anteil größer 400m²?
Beträgt die Höchstgrenze bei Gebäuden über 1000m² 280€/m² oder kommen die 80€/m² zu den 320€/m² (=400€/m²) oder bezieht sich das Plus nur auf die hinzukommende NGF größer 1000m²?
Logisch von der Kurve her wäre, wenn sich das Plus auf den hinzukommenden Teil beziehen würde, aber das hätte ja mit dem Wort "hinzukommende NGF" eindeutig beschrieben werden können...?
Je nach Interpretation können hier recht große Sprünge nach oben und unten entstehen.
Zugegeben, der Punkt ist verwirrend geschrieben.
Ich interpretiere es so: Für die ersten 400 m² sind es 200 €/m², für den Bereich zwischen 400 m² und 1000 m² sind es 120 €/m² und für den Bereich mehr als 1000 m² dann 80 €/m².
D.h. ein für ein Gebäude mit 1.500 m² Nettogrundfläche ist die Höchstgrenze
(400 m² x 200 €/m²) + (600 m² x 120 €/m²) + (500 m² x 80 €/m²) = 80.000 € + 72.000 € + 40.000 € = 192.000 €
Die alternative Interpretation halte ich aus zwei Gründen für unwahrscheinlich:
- Es gäbe es deutliche Sprünge der Förderhöchstsumme zwischen 400 m² und 401 m² bzw. zwischen 1.000 m² und 1.001 m².
- Die spezifische Förderung je m² würde für größere Gebäude progressiv ansteigen, obwohl die spezifischen Kosten bei größeren Gebäuden im Regelfall geringer sind.