Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Anfrage von einem Kunden bekommen.
Ist es möglich, dass man die Kosten für eine energetische Sanierung, die über die Förderhöhe, eine Wohneinheit 120.000 € gehen, über die Steuern fördern lässt?
Der Kunde hat bisher über 200.000 € für die Sanierung bezahlt.
Könnte, z.B. die Dachdämmung, über die Steuern gefördert werden?
Vielen Dank
6 Antworten
google suchen hilft....
Eine Kumulierung der steuerlichen Förderung für dieselbe energetische Sanierungsmaßnahme mit
anderen Förderprogrammen des Bundes ist nicht möglich. Zum Beispiel kann ein Fenstertausch
nicht gleichzeitig sowohl steuerlich als auch über die BEG gefördert werden.
Möglich ist aber eine Kombination verschiedener Förderprogramme für mehrere unterschiedliche
Sanierungsmaßnahmen: Wer neben dem steuerlich geförderten Fenstertausch etwa auch eine
Dachsanierung durchführen lässt, kann für diese nach Wahl entweder die steuerliche Förderung
oder die BEG in Anspruch nehmen.
Hatte diesen Fall letztes Jahr: Kunde hatte Effhauskredit. Die förderfähigen Kosten überstiegen aber den Kredit.
Kunde machte den Differenzbetrag über seinen Steuerberater/-in steuerlich geltend.
Wie kann man das dokumentieren?
Ich gebe meine förderfähigen Kosten bis zur Höchstgrenze bei BEG EM an und den Rest über §35c bei der Steuer? Ziehst du dann "formlos" auf der Rechnung die beim BAFA geltend gemachte Summe ab und schreibst die Info dazu?
Besten Dank im Voraus!
Ob und wie das geht weiss ich nicht.
Auf alle Fälle müssten die Gewerke sauber getrennt sein
Als Energieberater würde ich mich da raus halten...
Der Kunde soll das mit dem Steuerberater klären
Info von unserem Finanzamt: für dieselbe Maßnahme kann nicht Förderung und Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden. Aber bei einer Effizienzhaus-Sanierung eine Maßnahme - z.B. die Dachdämmung - auszukoppeln und nur den Rest fördern zu lassen ist möglich. Dann kann die Dachdämmung bei der Steuer eingereicht werden.
Moin Herr Kollg.,
ich kann dazu aus einen Skript des GIH aus 12/2022 zitieren....
20 % können über drei Jahre von der Steuerschuld abgesetzt werden. Max. Höchstbetrag der Steuerermäßigung 40 % ,
bei 200 T€ anrechenbarer Kosten für 10 Jahre . Baubegleitung kann mit 50 % im ersten Jahr abgesetzt werden.
Kumulierung BEG und steuerliche Förderung ist nicht möglich ! Es gibt noch weitere Randbedingungen , Hausalter 10 Jahre /
BH muss drin wohnen usw....
ACHTUNG NOCH MAL - VERWEIS AUF STEUERBERATER - WIR SIND ENERGIEBERATER !
MFG RR