Das Projekt: Zweifamilienhaus mit Öl-Etagenheizung in Form eines Kachelofens in der Wohnungsmitte.
Die Sanierung: Gebäudehülle, neue Wärmepumpe als Zentralheizung mit Niedertemperatur- Heizkörpern in den Wohnungen
Die Frage: kann ich bei der BaFa den Fördertatbestand "Heizungsoptimierung" geltend machen für die neuen Heizkörper UND danach bei der KfW die Förderung "Neuer Wärmeerzeuger" ?
Ich habe noch nirgends gefunden, wie lange eine Heizungsoptimierung vor dem Einbau eines neuen Wärmeerzeugers stattgefunden haben muß - hat da jemand schon Erfahrung damit?
3 Antworten
Ich vestehe den Zweck der "Heizungsoptimierung" nicht.
Der neue Wärmeerzeuger (WP) macht doch die neuen Heizkörper zwingend erforderlich (wg Vorlauf <50°) da sind doch die Heizkörper beim Heizungstausch mit förderfähig oder seh ich das falsch? oder geht es darum dass die 45Teur max invest für die WP nicht ausreichen?
Ja, es geht drum, dass die 45 TDE für die Maßnahme in keinster Weise ausreichen ;-)
Die Heizungsoptimierung muss abgeschlossen sein, sprich die Rechnung muss gezahlt sein. Dann kann ein Antrag für den neuen Wärmeerzeuger gestellt werden. Aber Achtung: Bei der Heizungsoptimierung darf der vorhandene Kessel nicht älter als 20 Jahre sein.