Das Projekt: Zweifamilienhaus mit Öl-Etagenheizung in Form eines Kachelofens in der Wohnungsmitte.
Die Sanierung: Gebäudehülle, neue Wärmepumpe als Zentralheizung mit Niedertemperatur- Heizkörpern in den Wohnungen
Die Frage: kann ich bei der BaFa den Fördertatbestand "Heizungsoptimierung" geltend machen für die neuen Heizkörper UND danach bei der KfW die Förderung "Neuer Wärmeerzeuger" ?
Ich habe noch nirgends gefunden, wie lange eine Heizungsoptimierung vor dem Einbau eines neuen Wärmeerzeugers stattgefunden haben muß - hat da jemand schon Erfahrung damit?
6 Antworten
Ich vestehe den Zweck der "Heizungsoptimierung" nicht.
Der neue Wärmeerzeuger (WP) macht doch die neuen Heizkörper zwingend erforderlich (wg Vorlauf <50°) da sind doch die Heizkörper beim Heizungstausch mit förderfähig oder seh ich das falsch? oder geht es darum dass die 45Teur max invest für die WP nicht ausreichen?
Ja, es geht drum, dass die 45 TDE für die Maßnahme in keinster Weise ausreichen ;-)
Hallo - ich möchte mich dem Thema anschließen.
Ähnlich wie in der Überschrift beschrieben, möchte ein Kunde von einer fossilen Heizung auf Wärmepumpe umstellen inkl. Fußboden bzw. Flächenheizung.
Aufgrund der Förderlimitierung von 30k bin ich am überlegen ebenfalls eine Heizungsoptimierung vorab druchführen zu lassen.
Das Problem: Es handelt sich um eine Öl-Warmluftheizung.
Naturgemäß gibt es keine "richtigen" Heizrohre bzw. Heizkörper.
Frage: Kann man trotzdem den erstmaligen Einbau einer Flächenheizung nach 5.1. Heizungsoptimierung fördern lassen?
Grüße
Hallo in die Runde,
ich hab heute eine Antwort von der BaFa bekommen - das ist eindeutig:
Sie können die Heizungsoptimierung vor dem Ersatz des neuen Wärmeerzeugers beim BAFA stellen. Die Maßnahme der Heizungsoptimierung muss beim BAFA abgeschlossen und ausgezahlt sein, bevor Sie einen Antrag bei der KFW stellen können.
In der Förderrichtlinie unter Punkt 5.4 Heizungsoptimierung steht genau, wann eine Heizungsoptimierung förderfähig ist. Wenn der EEE überzeugt ist, dass die Anforderungen erfüllt sind man entsprechend argumentieren kann sollte es klappen. Man kann natürlich die Sach vorher beim BAFA schriftlich absichern.
Zu beachten ist noch, dass als Fördervoraussetzung auch gilt, dass der Kessel nicht älter als 20 Jahre ist.
Die Heizungsoptimierung muss abgeschlossen sein, sprich die Rechnung muss gezahlt sein. Dann kann ein Antrag für den neuen Wärmeerzeuger gestellt werden. Aber Achtung: Bei der Heizungsoptimierung darf der vorhandene Kessel nicht älter als 20 Jahre sein.