Die KfW-Förderung für Effizienzhäuser ist bei der Bestandssanierung besonders attraktiv. Allerdings führt der hohe Wärmebrückenzuschlag (ohne besonderen Nachweis ΔUWB = 0,10 bis 0,15 W/(m2K)) häufig dazu, dass bei der Dämmung der Gebäudehülle nachgelegt werden muss, um die Kriterien für die Fördergelder einzuhalten.
Dies ist in der Regel mit einem erheblichen (bau)technischen Aufwand verbunden. Bei gut geplanten Details lässt sich dieser Zuschlag in Kombination mit einer Wärmebrückenberechnung deutlich reduzieren. Im Fachbeitrag „Kreativer Umgang mit Wärmebrücken-Nachweisen – Schlauer rechnen spart Kosten“ in GEB 06-2014 zeigen Robert Borsch-Laaks und Daniel Kehl, wie man hierbei innovativ und kreativ vorgehen kann.
Weichen die Details zwischen Projekt und Normzeichnung entscheidend ab, legt der detailspezifische Wert der Norm die Messlatte fest, nach der sich die rechnerischen Nachweise orientieren müssen. Eine gute Hilfestellung bei der Einschätzung geben hierzu Wärmebrückenkataloge, oder es können zweidimensionale Berechnungen mit einem geeigneten Wärmebrückenprogramm durchgeführt werden. Selbst wenn die EnEV solche Nachweise bei besonders hohem Bauteilwärmeschutz nicht mehr verlangt, werden sie für den Nachweis der KfW-Standards dennoch gefordert – und zwar zu Recht.
Nachweis im Bestand: Probleme und Chancen
Bei der Altbausanierung ist der zeichnerische Konstruktionsvergleich mit den Normdetails oft nicht möglich, da diese sich im Wesentlichen an typischen Neubaudetails orientieren. Folglich stellt sich die Frage: Muss man bei Effizienzhaus-Sanierungen im Bestand die Wärmebrücken immer komplett rechnen? Die Antwort lautet: Nein! Bei entsprechendem Sachverstand und bauphysikalisch logischer Argumentation kann es unter Umständen ausreichen, den Vergleich von Normzeichnung und eigenem Projektdetail schriftlich zu kommentieren. Hierzu zwei Beispiele:
- Eine typische massive Wärmebrücke sind Mauerwerkswände, die zum Beispiel in Holzbauteile des Daches einbinden. Im Textteil der Norm werden derartige Anschlüsse als „Bagatelle“ betrachtet, wenn die einbindenden Massivbauteile mit mindestens 100 mm überdämmt werden. Eine Gleichwertigkeit ist in diesem Falle nicht nachzuweisen.
- Die Norm fordert in den Detailzeichnungen beim Ortganganschluss (siehe Bild) und beim Innenwandanschluss eine Überdämmung der Mauerwerkskrone von mindestens 60 mm. Dies gilt aber streng genommen nur, wenn die Dachdämmung nicht mehr als 200 mm (= 0,040 W/(m K)) beträgt. In einer vorhergehenden Veröffentlichung wurde bereits nachgewiesen, dass eine dickere Dachdämmung, die in gleichem Maße die Überdämmung der Mauerwerkskrone verbessert, mit Sicherheit -Werte erzeugt, die den Anforderungen des Wärmebrückenbeiblattes entsprechen.
In diesem und ähnlich gelagerten Fällen reicht es, im Gutachten für die KfW die eigene Zeichnung beizulegen und einen Textkommentar im obigen Sinne beizufügen – eventuell mit Verweis auf diesen Fachartikel. Eine Berechnung ist überflüssig, solange nicht ein detaillierter Nachweis geführt werden soll, der einen ΔU WB -Wert < 0,05 W/(m 2 K) zum Ziel hat.
Ähnliches gilt bei Fensteranschlüssen, wenn die Fensterposition...
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Den vollständigen Artikel können Sie ab dem 18. Juni 2014 in GEB 06-2014 und als Heft-Abonnent bereits online lesen. Tipp: Auch mit einem kostenlosen GEB Probe-Abonnement erhalten Sie neben den zwei kostenlosen Heftausgaben online vollen Zugriff auf die Inhalte aller bisher erschienenen Heftausgaben. GLR