Bei Neubauten erfolgt der rechnerische Wärmebrückennachweis in der Regel über den Ansatz eines reduzierten Wärmebrückenzuschlags (ΔUWB= 0,05 W/ m²K). Hierfür ist nachzuweisen, dass die Anschlussdetails den Anforderungen des Wärmebrückenbeiblattes zur DIN 4108 entsprechen. Im einfachsten Fall vergleicht man dazu die Zeichnungen der Normdetails mit den Details des jeweiligen Projektes.
Weichen die Details zwischen Projekt und Normzeichnung entscheidend ab, legt der detailspezifische -Wert der Norm die Messlatte fest, nach der sich die rechnerischen Nachweise orientieren müssen. Eine gute Hilfestellung bei der Einschätzung geben hierzu Wärmebrückenkataloge, oder es können zweidimensionale Berechnungen mit einem geeigneten Wärmebrückenprogramm durchgeführt werden. Selbst wenn die EnEV solche Nachweise bei besonders hohem Bauteilwärmeschutz nicht mehr verlangt, werden sie für den Nachweis der KfW-Standards dennoch gefordert – und zwar zu Recht [1].
Nachweis im Bestand: Probleme und Chancen
Bei der Altbausanierung ist der zeichnerische Konstruktionsvergleich mit den Normdetails oft nicht möglich, da diese sich im Wesentlichen an typischen Neubaudetails orientieren. Folglich stellt sich die Frage: Muss man bei Effizienzhaus-Sanierungen im Bestand die Wärmebrücken immer komplett rechnen? Die Antwort lautet: Nein! Bei entsprechendem Sachverstand und bauphysikalisch logischer Argumentation kann es unter Umständen ausreichen, den Vergleich von Normzeichnung und eigenem Projektdetail schriftlich zu kommentieren. Hierzu zwei Beispiele:
Eine typische massive Wärmebrücke sind Mauerwer ...
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