Kernpunkt der EnEV 2009 ist die Verschärfung der energetischen Anforderungen und Nachrüstpflichten. Doch auch bei den Rechenverfahren und Nachweisen gibt es Neuerungen. Diese werden mit dem Inkrafttreten wirksam.
Was ändert sich bei den Anforderungen für zu errichtende Wohngebäude?
Der Nachweis über die Einhaltung des maximalen Primärenergiebedarfs wird nach EnEV 2009 für Wohngebäude nicht mehr in Abhängigkeit vom A/Ve-Verhältnis geführt. Stattdessen wird der Maximalwert für den Primärenergiebedarf anhand eines in Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung identischen Gebäudes ermittelt, dessen energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik in der Verordnung festgelegt ist (Referenzgebäudeverfahren). Dieser Höchstwert ist gegenüber der EnEV 2007 um durchschnittlich 30 Prozent verringert. Beim Transmissionswärmeverlust beträgt die Verschärfung allerdings nur 15 Prozent. Ein direkter Vergleich der Niveaus ist allerdings nicht möglich, da sich die Bestimmung der Höchstwerte gegenüber der EnEV 2007 verändert. Der Höchstwert für den spezifischen Transmissionswärmeverlust H´T wird nicht wie bisher über das A/Ve-Verhältnis ermittelt, sondern über den Gebäudetyp.
Was gilt bei der Änderung, Erweiterung und dem Ausbau von Wohngebäuden?
Bei der Änderung, Erweiterung und dem Ausbau bestehender Wohngebäude kann der Nachweis der Einhaltung der EnEV wahlweise auf zwei Arten durchgeführt werden:
Nachweis für einzelne Bauteile: Das geänderte Bauteil darf - wie bereits in der EnEV 2007 definiert ...
Welche Neuerungen die EnEV 2009 bringt