Mit der EnEV 2009 wurde für Wohngebäude nicht nur die DIN V 18599 für die energetische Bilanzierung sondern auch ein neues Nachweisverfahren eingeführt. Anstelle eines von der Gebäudegeometrie abhängigen Grenzwertes wird nun – wie bereits seit 2007 für Nichtwohngebäude – in der EnEV eine Referenzausführung beschrieben. Diese Ausführung bildete für die Modellrechnungen in diesem Beitrag die Ausgangslage.
Bei den folgenden Betrachtungen geht es nicht darum, die Anwendbarkeit beider Rechenverfahren zu bewerten, sondern um deren vergleichende Anwendung im Rahmen der EnEV. Denn beide Verfahren sind gleichberechtigt, wenn es darum geht die Einhaltung der energiesparrechtlichen Anforderungen nachzuweisen.
Definition des Beispielgebäudes
Als Beispielgebäude soll ein freistehendes Einfamilienhaus dienen. Die wesentlichen geometrischen Kennwerte sind in Abb. 1 dargestellt. Die für das Beispielgebäude relevanten Komponenten sind in Abb. 2 zusammengefasst. Den Berechnungen wurden die Randbedingungen der EnEV zugrunde gelegt.
In Abb. 3 sind für das Beispielgebäude zunächst die Absolutwerte der Berechnungsergebnisse gegenübergestellt. Auffällig ist hier, dass nach dem Berechnungsverfahren der DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10 (im Folgenden: 4108/4701) die Nutzenergiemengen, insbesondere für die Trinkwarmwasserbereitung, etwas höher, die End- und Primärenergiemengen aber deutlich niedriger bewertet werden als nach dem Rechenansatz der DIN V 18599 (im Folgenden: 18599).
Die Abweichung des Nutzwär ...
Vergleichsbeispiel: DIN V 4108-6/4701-10 versus DIN V 18599