Mit der Einführung der EnEV 2009 zum 1. Oktober 2009 ist für Wohngebäude sowohl das Berechnungsverfahren nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10 (im Folgenden: 4108/4701) als auch das Berechnungsverfahren nach DIN V 18599 (im Folgenden: 18599) zulässig. Beide Berechnungsverfahren stützen sich auf die in EnEV 2009 Anlage 1 beschriebenen Randbedingungen des Referenzgebäudes zur Ermittlung der beiden Hauptrichtwerte QP und HT´. Die Berechnungsverfahren stehen gleichwertig nebeneinander.
Die folgenden Berechnungen für ein zu errichtendes Wohngebäude sollen zum einen die Unterschiede zwischen EnEV 2007 und EnEV 2009 aufzeigen, die im Wohnungsbau bei üblichen Anlagentechniken innerhalb der bisher gültigen Berechnungsart nach 4108/4701 entstehen. Zum anderen sollen die Unterschiede zwischen der Berechnung nach 4108/4701 und 18599 gemäß EnEV 2009 sichtbar werden. Diese Betrachtungsweise ist sinnvoll, um darzustellen, wie sich die Ergebnisse unterscheiden und wie sich das auf das Erreichen des EnEV-Anforderungsniveaus auswirkt. Hieraus folgt auch die Frage, mit welchem der beiden Berechnungsverfahren öffentliche Fördermittel einfacher zu erreichen sind.
Mustergebäude Einfamilienhaus
Bei dem Mustergebäude handelt es sich um ein dreigeschossiges, nicht unterkellertes, einseitig angebautes Einfamilienhaus (Abb. 1):
Wärmeübertragende Umfassungsfläche A: 444,2 m²
Beheiztes Bruttovolumen Ve: 736,4 m3
Beheiztes Luftvolumen V: 559,7 m3
Wohnfläche AWO: 187,5 m²
Nettogrundfläche ANGF: 206,3 m²
Gebäudenutzfläche AN: 235,6 m²
Charakteristische Länge und Breite: LG = 12,75 m; ...
EnEV 2007/2009: Anlagentechnik-Varianten im Vergleich