Wärmebrücken spielen bei der energetischen Sanierung der Gebäudehülle eine wichtige Rolle, nicht nur wegen des teils erheblichen Einflusses auf den Wärmeverlust, sondern auch im Hinblick auf mögliche Schäden durch Schimmelbildung. Gemäß EnEV ist es möglich, einen Gleichwertigkeitsnachweis zu führen, um statt mit einem Wärmebrückenzuschlag von 0,1 W/(m² K) mit 0,05 W/(m² K) zu rechnen (§ 7 Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken). Die jetzt gültige EnEV verweist hier auf die DIN 4108 Beiblatt 2 (2006). Im aktuellen Entwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird auf das im Juni 2019 novellierte Beiblatt verwiesen. Der Gleichwertigkeitsnachweis kann bildlich oder rechnerisch erfolgen. Mit der neuen Software Hott-Therm von Hottgenroth kann ein bildlicher Gleichwertigkeitsnachweis mit Übereinstimmung des konstruktiven Grundprinzips, der beschriebenen Bauteilabmessungen und Baustoffeigenschaften (Material, Wärmeleitfähigkeit) nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06 geführt werden. Das Programm beinhaltet die 399 Planungsbeispiele von Anschlussdetails aus dem neuen Beiblatt (für monolithische, außengedämmte, zweischalige und Holzbauweise). Dabei kann zwischen Kategorie A und Kategorie B gewählt werden. Die Ausgabe der Ergebnisse erfolgt nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06 Anhang A.