Im selbstgenutzten Eigentum kann der §35c genutzt werden. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn 430 oder BEG EM ausgereizt sind und weitere Maßnahmen durchgeführt wurden. Außerdem gibt es hier 20% Zuschuss ohne BAFA-Bürokratismus und ohne Zwang, den Antrag vor Auftragserteilung stellen zu müssen.
Frage: 2FH. Bauherr hat Dachsanierung beauftragt und ausgeführt. Endrechnung Dez.2021. Tochter zieht in die zweite WE ein und übernimmt zum 1.2.22 das Haus vom Vater. Kann sie den §35c nutzen?
um zu antworten.
Antworten