Hallo zusammen,
Ich habe einen Kunden, der eine Sanierung seines Privathauses über den KfW Kredit 261 finanzieren möchte.
Von Beruf ist er Bauunternehmer und will daher verständlicherweise alle Handwerkerleistungen über seine Firma erbringen.
Frage: ist das hinsichtlich der KfW Förderung zulässig und können dann alle Aufwendungen (Material und Arbeitslöhne) gefördert werden? Annahme ist natürlich dass alle Arbeiten gegen Rechnung durchgeführt werden und ordnungsgemäß durch die Bücher gehen.
Danke und Gruß
Stephan
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