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Elektrische Handtuchheizkörper

Hallo zusammen, 

bei der Endabnahme für ein KfW-55-Haus eines Kunden von mir musste ich feststellen, dass der Heizungsbauer ohne Absprache mit mir rein elektrische Handtuchheizkörper eingebaut hat. Beheizt wird das Gebäude eigentlich durch eine Wärmepumpe. Dass die Heizkörper in die  Bilanzierung einfließen müssen, ist klar, aber wie? Irgendwelche Hinweise finde ich in den Merkblättern dazu nicht. Da es ein Haus mit vier sehr kleinen Wohneinheiten ist, dürfte der Einfluss auf den Energieverbrauch schon merklich sein. 

Danke für Eure Antworten. 

4 Antworten

Hallo, 

Müssen als Elektro Direktheizung eingeben werden, würde sie Prozentual als zusätzliche Wärmeerzeuger berücksichtigen. 

Gruß 

Werner 

Hallo, Eingabe als Direktheizung ist klar, aber wie viel Prozent sind da realistisch? Welche Laufzeiten treten da in der Praxis auf? Ein Heizkörper hat 750 Watt. Grüße 

Hallo,

dieser Fall kommt relativ häufig vor.
1.Da es ein KfW 55 Haus mit WP ist gibt es auch eine statische Heizung.  Insbesondere aus den Vorgaben der KfW ist ein hydraulischer Abgleich gefordert. Dieser besteht aus der Heizlastberechnung , dem thermischen Abgleich  und der hydraulischen Berechnung / Einregulierung.

2.Aus den Berechnungen zum thermischen Abgleich kann man ersehen, ob es im Bad zu einer Unterdeckung des Angebotes der Heizung im Verhältnis zur Heizlastberechnung kommt. Dazu ist es nötig sich in den Zahlenteil der Heizungsberechnung hineinzuarbeiten, aber das ist recht einfach zu finden. In der Tat ist das Bad i.d.R. der kritische Raum: Die höchste gefordertte Temperatur  und im Falle von FBH mit der geringsten Bodenfläche infolge nicht belegter Teilflächen von Dusche und Badewanne. Bei 35°C Vorlauf einer FBH durchaus eine Herausforderung im obersten Geschoß. 

3.Ein guter Planer plant die Heizung trotzzdem so, dass die el. Handtuch HK nicht benötigt werden, dann sind diese Zusatz HK = Komfort HK und für die KfW nicht zu berücksichtigen, sie sind quasi als Handtuchheizkörper genauso zu behandeln wie ein riesiger Fernseher.
Sollte aus der Berechnung aber in Räumen die Unterdeckung in der angebotenen Heizleistung der statischen Heizflächen erkennbar sein so ist der Rest direkt elektrisch vom Zusatz HK zu decken. Diese  Rest Wattzahl wird zur gesamten Heizlast prozentual ermittelt, dementsprechend hat man dann zwei Heizsysteme: 1x WP und dann x% direkt elektrisch, kann man alles eingeben mit den entsprechenden Primärenergiefaktoren.

4. Sollte man Pech haben und den zulässigen Primärenergieverbrauch überschritten haben beginnt das Feintuning der versteckten Reserven.....  

Fazit: Als baubegleitender Energieberater unbedingt vor Einbau der Heizung die Unterlagen zum hydr. Abgleich durcharbeiten ob denn diese Fachplanung auch den energetischen Vorgaben entspricht, und nicht erst wenn das Gebäude dann fertiggestellt ist.

Grüße

Bernhard Engels

In Bezug auf die Merkblätter der KfW gibt es spezifische Vorgaben für die Bilanzierung von Heizungsanlagen. Es wäre ratsam, sich direkt mit der KfW oder einem Energieberater in Verbindung zu setzen, um die genaue Vorgehensweise zu klären. Möglicherweise müssen die elektrischen Handtuchheizkörper in die Berechnung des Gesamtenergieverbrauchs einbezogen werden, wobei der Fokus auf der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes liegt.

Es könnte auch hilfreich sein, die Unterlagen des Heizungsbauers zu überprüfen und mit ihm Rücksprache zu halten, um das Missverständnis zu klären und gegebenenfalls eine Lösung zu finden, die den Anforderungen für ein KfW-55-Haus entspricht. für weitere Informationen (hier klicken)

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