Liebe Kollegen,
ich habe eine Frage zur Berücksichtigung von Rollladenkästen in der Wärmebrückenberechnung bei KfW-Effizienzhäusern.
In den früheren KfW-Regeln zur Bilanzierung war das ja wie folgt aufgeführt: Der Einfluss der Kästen wird entweder über den U-Wert des Kastens selbst oder über den Psi-Wert berücksichtigt. Diese explizite Formulierung ist jetzt rausgefallen, stattdessen wird nur noch auf das Beiblatt 2 zur DIN 4108 verwiesen.
Dort steht aber bei den Werten für Rollladenkästen jeweils der Zusatz: "in der Berechnung der Fensterfläche zugeschlagen", bzw. "der Wandfläche zugeschlagen". Bedeutet dies, dass ich bei der Wärmeschutzberechnung eine Wand- bzw. Fensterfläche mit den (Hersteller-)U-Wert des Rollladenkastens definieren muss? Wäre das dann nicht doppelt gerechnet, denn der Einfluss des Rolladenkastens sollte im Wärmebrückenzuschlag doch schon enthalten sein?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
7 Antworten
2. Ist der Rolladenkasten in der Berechnung Wärmeschutz NICHT als eigene Fläche berücksichtigt, dann wird er in der Wärmebrückenberechnung als Wandbauteil (mit deren Länge und U-Wert) berücksichtigt.
Das verstehe ich nicht ganz – warum dann doch als Wandbauteil?
Und dann gleich die Anschlussfrage: Wenn ich einen pauschalen WB-Zuschlag (0,03 oder 0,05) habe, muss ich also den U-Wert der Kästen nicht mit ansetzen?
2. Ist der Rolladenkasten in der Berechnung Wärmeschutz NICHT als eigene Fläche berücksichtigt, dann wird er in der Wärmebrückenberechnung als Wandbauteil (mit deren Länge und U-Wert) berücksichtigt.
Das verstehe ich nicht ganz – warum dann doch als Wandbauteil?
Ok, das war nicht 100% präzise.
Es wird als Wandbauteil für das Grundsystems, d.h. Wärmeverlust nur durch die U-Werte, herangezogen.
Entsprechend Anhang E Bild E.7 wird für die modellierte Länge l_wand der U-Wert der Außenwand angesetzt. Effektiv ergibt sich damit, dass für die Berechnung des Wärmevelustes rein über die U-Werte im Bereich des Rolladenkastens das Bauteil Außenwand angenommen wird.
Nun berechnet man den zusätzlichen Wärmeverlust durch die Wärmebrücke, also Psi. Dabei wird natürlich der Rolladen (entweder detailliert oder als Ersatzsystem) mit berücksichtigt. Da dieser energetisch voraussichtlich schlechter ist als das Wandbauteil, geht dieser zusätzliche Wärmeverlust in den Psi-Wert ein. Der Psi-Wert hat also in diesem Fall zwei Anteile. Einen Anteil durch den schlechteren U-Wert des Rolladens und einen zweiten durch die Geometrie am Übergang zum Fenster.
Damit ergibt sich ein höherer Psi-Wert als wenn man, in der Alternativrechnung, an dieser Stelle bereits mit dem schlechten U-Wert des Rolladens auf die Länge lx gerechnet hätte. In diesem Fall enthält der Psi-Wert den zusätzlichen Verlust durch die Geometrie, der Verlust durch den U-Wert ist bereits im flächenmäßigen Ansatz berücksichtigt.
Und dann gleich die Anschlussfrage: Wenn ich einen pauschalen WB-Zuschlag (0,03 oder 0,05) habe, muss ich also den U-Wert der Kästen nicht mit ansetzen?
Interessante Frage, auf die ich keine abschließende Antwort oder Auslegung kenne. Hier kann ich nur sagen, von was ich ausgehe.
EnEV und GEG haben in den Referenzgebäudebeschreibungen den Rolladen in den Außenwänden verortet: "Außenwand (einschließlich Einbauten, wie Rollladenkästen)". Aus Gründen der Vergleichbarkeit sollte der Rolladen beim Ist-Gebäude also immer flächenmäßig mit dem U-Wert berücksichtigt sein. Auch dann bleibt ja noch ein zusätzlicher Wärmeverlust durch die Geometrie.
Andererseits macht das Beiblatt 2 einen deutlichen Unterschied zwischen einem oberen Fensteranschluß ohne bzw. mit Rolladen, z.B. Detail 237/238 zu Detail 254. Daher ist hier davon auszugehen, das auch der Wärmeverlust durch den schlechteren U-Wert im Wärmebrückenzuschlag berücksichtigt wird.
Für einen bildlichen Gleichwertigkeitsnachweis gehe ich daher davon aus, dass der Rolladen nicht unbedingt als Flächenbauteil berücksichtigt sein muss. Ist er es trotzdem, dann liegt man auf der sicheren Seite.
Für den rechnerischen Gleichwertigkeitsnachweis über den Psi-Wert gehe ich in der Regel nach dem Wärmeschutznachweis. Ist dort der Rolladen flächenmäßig nicht berücksichtigt, dann Psi-Wert nach Bild E.7 berechnen und mit dem Grenzwert vergleichen. Ist der Rolladen flächenmäßig berücksichtigt, dann Psi-Wert nach Bild E.8 berechnen und mit dem Grenzwert vergleichen.
Kann man die Berücksichtigung des Rollladenkastens auch so interpretieren, dass bei einem Wärmebrückenzuschlag von 0,1 die Rollladenkästen nicht berücksichtigt werden müssen, weil bereits im pauschalen Zuschlag enthalten?
0,1 ist der pauschale WB Zuschlag, da ist alles bereits mit drin.
Sehe ich nicht so. Der Rollladenkasten muss trotz 0,1 W/m²K-Wärmebrückenzuschlag als Bauteil mit Fläche und U-Wert angesetzt werden.
In DIN 4108-2:2013-02 Anhang A steht, dass entweder der U-Wert oder die Wärmebrücke des Kastens mit Einbausituation angesetzt werden kann. Ob die Wärmebrücke pauschal angesetzt oder exakt berechnet wird, dürfte dabei unerheblich sein.
Beiblatt 2 Anhang E Abschnitt E.5 erklärt das eigentlich.
Es gibt 2 Möglichkeiten des Ansatzes. Demzufolge auch zwei rechnerische Wärmebrückenzuschläge.
1. Ist der Rolladenkasten in der Berechnung Wärmeschutz als eigene Fläche berücksichtigt, dann wird er in der Wärmebrückenberechnung als eigenes Bauteil (mit seinem U-Wert und der Länge lx) berücksichtigt.
2. Ist der Rolladenkasten in der Berechnung Wärmeschutz NICHT als eigene Fläche berücksichtigt, dann wird er in der Wärmebrückenberechnung als Wandbauteil (mit deren Länge und U-Wert) berücksichtigt.
Ein doppelter Ansatz des zusätzlichen Wärmeverlustes ist damit ausgeschlossen.
Variante 1 führt in den meisten Fällen (zumindest bei Aufsatzrolläden) zu einem schlechteren Ht-Wert, aber niedrigerem Wärmebrückenzuschlag. Bei Wohngebäuden und pauschalem Ansatz des Wärmebrückenzuschlages muss man überlegen, wo man mehr Reserve hat; bei Ht oder delta_U_wb. Bei Berechnung eines detaillierten Wärmebrückenzuschlages sollte theoretisch für beide Varianten das selbe Ergebnis für den Transmissionswärmeverlust herauskommen.
Bei Nichtwohngebäuden ist Variante 2 rechnerisch günstiger. Da hier der Wärmebrückenzuschlag nicht in den mittleren U-Wert eingeht, lässt man den Rolladen (mit seinem schlechteren U-Wert) als Bauteil unberücksichtigt, akzeptiert dafür aber einen höheren Wärmebrückenzuschlag. Dieser ist dann zwar in der energetischen Berechnung zu berücksichtigen, aber für das Ergebnis des Nachweises meist nicht relevant.