DIN V 18599 – Teil 4
Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung
Teil 4 der Normenreihe ermöglicht die Ermittlung des Nutz- und Endenergiebedarfs für Beleuchtungszwecke unter Berücksichtigung des künstlichen Beleuchtungssystems, der Tageslichtversorgung, von Beleuchtungskontrollsystemen und der Nutzungsanforderungen. Neben redaktionellen Anpassungen und kleineren Fehlerkorrekturen wurden inhaltliche Anpassungen durchgeführt. Die Überarbeitung des Normenteils im Bereich Beleuchtung bringt fünf wesentliche Neuerungen:
Berücksichtigung des Wartungsfaktors im Tabellenverfahren
Einführung eines Faktors zur Berücksichtigung von Konstantlichtkontrollsystemen
Einführung von Aufwandszahlen
Systematisierung und Benennung der mittleren energetischen Effizienz der LED-Technologie
Beispielhafte Listung beleuchtungstechnischer Ausstattungen
Wartungsfaktor und Konstantlichtkontrollsysteme
Bisher basierte das Tabellenverfahren zur vereinfachten Ermittlung der elektrischen Bewertungsleistung auf einem Wartungsfaktor von 0,67. Mit dem nun eingeführten Faktor kWF können auch hiervon abweichende Werte berücksichtigt werden. Der Wartungswert der Beleuchtungsstärke Em dividiert durch den Wartungsfaktor WF ergibt den Neuwert der Beleuchtungsstärke Eneu , der installiert werden muss. Wird die Anlage ungedimmt betrieben, stellt sich hierdurch ein Mehrenergiebedarf ein. Mittels Konstantlichtkontrolle kann die Anlage im Betrieb auf den Wartungswert der Beleuchtungsstärke gedimmt werden, wodurch sich vor allem zu Beginn der Wartungsperiode die aufgenommene elektrische Leistung zum Teil erheblich reduzieren lässt.
Ein entsprechender Faktor Fl,K ...