Mit der Planung von zunehmend energieeffizienten Häusern, die beispielsweise dem KfW-Standard eines Effizienzhauses 55 entsprechen sollen, rückt auch die Art und Weise, wie Wärmebrücken rechnerisch berücksichtigt werden, zunehmend in den Fokus. Der pauschale Ansatz für den Wärmebrückenzuschlag UWB von 0,10 W/(m²K) führt hier meist nicht zu sinnvollen Lösungen. Mit einem reduzierten Zuschlag von 0,05 W/(m²K), der einen Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 erforderlich macht, können rechnerisch die gleichen Transmissionswärmeverluste bei dann deutlich geringeren Dämmstoffdicken erzielt werden.
Doch auch dieser Zuschlag kann für das jeweils betrachtete Gebäude noch zu hoch sein. Dann bietet es sich an, einen projektbezogenen Wärmebrückenzuschlag zu ermitteln. Die Regeln für dessen Ermittlung waren bislang in den technischen Regelwerken jedoch nicht eindeutig beschrieben. Die Neufassung der DIN V 18599 Teil 2 [1] wurde daher um den Anhang H ergänzt, der die Berechnung eines projektbezogenen Wärmebrückenzuschlags UWB beschreibt.
Um die Wärmeverluste über die Wärmebrücken besser im Berechnungsansatz für den Heizwärmebedarf abbilden zu können, wurde ein Wärmetransferkoeffizient für Transmission über zweidimensionale Wärmebrücken HT,WB eingeführt. Der projektbezogene Wert für UWB berechnet sich dann wie folgt:
UWB = HT,WB / Aj
mit
Ajwärmeübertragende Umfassungsfläche
HT,WB = (lj · j) + (Fx,i · li · Fx,i)
mit
jtemperaturbewerteter längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizie ...
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