Die Nichtberücksichtigung der Bauteile zwischen unkonditioniertem Keller und beheiztem Gebäudevolumen im Programm E ist nicht auf einen Fehler der Software, sondern auf einen Eingabefehler zurückzuführen. Wird die entsprechende Anmerkung in der Hüllflächentabelle manuell von Anmerkung 44 („zur angrenzenden [beheizten oder gekühlten] Zone“) in Anmerkung 62 („opakes Bauteil zur unbeheizten Zone“) geändert, werden die entsprechenden Bauteile in der weiteren Berechnung berücksichtigt. In der Folge wird dann HT‘ korrekt berechnet. Der Primärenergiebedarf des nachzuweisenden Gebäudes steigt damit auf 233,6 kWh/m²a, der des Referenzgebäudes auf 221,7 kWh/m²a. Der Primärenergiebedarf für Wärme-Erzeugung steigt, der für Kälteerzeugung sinkt. Die Korrektur eines Tippfehlers bei der Übertragung des Primärenergiebedarfs des gleichen Programms ist damit hinfällig.
Wirkliche Sicherheit für Anwender (und Hersteller) kann nur durch eine gemeinsame Anstrengung zur gegenseitigen Evaluation durch die wichtigsten Hersteller von Programmen für die DIN V 18599 geschaffen werden. Die Reaktionen von Andreas Kern (Dämmwerk) und der 5S AG zeigen, dass es auch seitens der Hersteller prinzipiell Interesse daran gibt.
Anmerkung: Der Bund trägt die Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen Nachweis. Bislang hat der Bund offiziell keine Stellung bezogen. Wie auch die GEB-Umfrage zur energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden gezeigt hat, wünschen sich viele Anwender, dass das Nachweisverfahren so weit vereinfacht wird, dass die Ergebnisse nachvollzogen werden können. Die bisherigen Versuche, das Nachweisverfahren zu vereinfachen, sind gescheitert.
Dipl.-Ing. Stefan Horschler, B. Eng. Peter Buschbacher, Büro für Bauphysik, Hannover