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Klinker-Fassade Sanierung GeG U-Wert

Hallo,

es geht um ein ZFH von 1994 ohne Keller.

Leider hat die verklinkerte Außenfassade an einer Hauswand großflächige Schäden durch aufsteigende Feuchtigkeit

Die Wand ist ca 41-42cm dick.

Aufbau von innen nach außen:

  1. 2-3cm Innenputz
  2. 17,5cm Porenbeton
  3. 10cm Mineralwolle
  4. 11cm Hohlklinker

Daher muss warscheinlich die komplette Hausseite neu verklinkert werden.

Ab der 5. Reihe Klinker von unten gibt es Lüftungsschlitze und alle Klinker (die Wand) sind ca. 1,5cm nach außen versetzt.

Die Klinker sind Bündig mit dem Fundement gemauert. Also weiter nach außen kann die Klinkerfassade nicht versetzt werden.

Nun gibt es ja einen U-Wert von 0.24.

Mit einer 10cm dicke Dämmung erreichen wir diesen Wert jedoch nicht.

Die Klinker können wie gesagt nicht weiter nach außen versetzt werden, da das Fundament dies nicht hergibt.

Nun fehlt uns eine Lösung für das Problem.

Die Wand ist etwa 3m hoch und 15m lang.

Welche Lösungen gibt es?

Danke für die Hilfe.

 

 

3 Antworten

Allerdings muss die Wand nicht besser als zuvor gedämmt werden:

Anlage 7, Punk 1b:

1b1,2 Außenwände: 
– Anbringen von Bekleidungen (Platten oder platten-
artige Bauteile), Verschalungen, Mauervorsatzschalen 
oder Dämmschichten auf der Außenseite einer be-
stehenden Wand oder 
– Erneuerung des Außenputzes einer bestehenden 
Wand 

2 Werden Maßnahmen nach Nummer 1b ausgeführt, müssen die dort genannten Anforderungen nicht eingehalten werden, wenn die Außenwand 
nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist. 

Auch Anmerkung 1 zu GEG Anlage 7 kann hier heran gezogen werden. Ist ein bisschen lang zum Zitieren, also selber lesen, aber hier heißt es:

"...ist die Dämmschichtdicke im Rahmen dieser Maßnahme aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird, wobei ein (...) Lambda = 0,035 W/mK einzuhalten ist..." bzw. Lambda = 0,045 bei Einblasdämmung oder Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen...

Diese Regelung ist genau für soche Fälle getroffen worden, wo eben ganz einfach nicht mehr Dämmung eingebaut werden kann.

um zu antworten.