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Effizienzhausnachweis: Luftdichtheit

Hallo zusammen, bin grade am verzweifeln: nach den technischen FAQ ist der Grenzwert für die geprüfte Luftdichtheit des fertiggestellten Gebäudes (saniertem in dem Fall) nach GEG § 26 bis 1,5 h-1 bei Ansatz einer Lüftungsanlage. Bei meinem Projekt ist da Prüfergebnis 1,46, wäre also ok. 

Aber: gerechnet worden ist das Effizienzhaus nach DIN V 18599 (muss ja), dort ist aber nach Kategorie I der Grenzwert 1,0 h-1.

Darf deshalb der erreichte Wert der Luftdichheit gar nicht angesetzt werden, da der Grenzwert 1,0 nicht erreicht wurde und es gilt die Einstellung   "Altbau und alle sonstigen Gebäude"?

Bei Eingabe in der Software von Rowasoft wird der Wert 1,46 als ok angenommen ohne Fehlermeldung, obwohl mit 18599 gerechnet wonach der Wert mit über 1 ja zu hoch wäre.

Wie ist es richtig?

 

1 Antwort

So sehe ich das: 

  • Die Anforderungen an die Gebäudedichtheit stehen in der DIN 4108-7 .In der DIN V 18599-2:2018-09 stehen nur Standardwerte für ungeprüfte Gebäude
  • Die technischen FAQ verweisen unter Punkt 2.20 Luftdichtheitstest, Berücksichtigung auf : Nach § 26 Absatz 1 GEG kann ein Luftdichtheitstest in einer
    Berechnung berücksichtigt werden, wenn die Anforderungen an die
    Luftdichtheit der Gebäudehülle nach Absatz 2 bzw. Absatz 3 in
    § 26 GEG eingehalten sind.
  • in GEG steh dann: (2) Der bei einer Bezugsdruckdifferenz von 50 Pascal gemessene Volumenstrom in Kubikmeter pro Stunde darf
    1. ohne raumlufttechnische Anlagen höchstens das 3fache des beheizten
    oder gekühlten Luftvolumens des Gebäudes in Kubikmetern betragen und
    2. mit raumlufttechnischen Anlagen höchstens das 1,5fache des beheizten
    oder gekühlten Luftvolumens des Gebäudes in Kubikmetern betragen.

Somit sind die gemessenen 1,46 OK (wenn auch recht schlecht für eine Lüftungsanlage. Die kann man dann auch gleich ausschalten, da sie ineffizient laufen wird)




 

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