Hallo,
ich bin noch Einsteiger in der Energieberaterbranche und wollte fragen, ob es bei der Beantragung für KfW Fördergelder (Effizienzhaus, Einzelmaßnahmen) zwingend notwendig ist, ein Wärmebrückenkonzept vorzulegen, auch wenn man nur mit dem pauschalen Zuschlag von 0,10 W/m²K bilanziert.
Wenn, ja wie sähe dieses Konzept aus, gibt es dafür ein Leitfaden? Die Gleichwertigkeitsnachweise gemäß 4108 Blatt 2 sind ja im Bestand oftmals nicht anwendbar und die detaillierte WB-Berechnung erfordert ja einiges an Aufwand, auch wenn sie am sinnvollsten ist.
5 Antworten
Vielen Dank für die Antwort, also wären nur schriftliche Hinweise nötig, damit man abgesichert ist, bzw. die Förderbedingungen erfüllt ohne spezielle Formvorgaben? Dies betrifft ja eigentlich nicht KFW-Förderung, sondern die BAFA fordert es ja in den TMA's eigentlich auch, soweit ich das rauslesen konnte, richtig?
In einem Fachvortrag wurde einmal gesagt, dass beim Zuschlag von 0,10 W/m²K die Aussage reicht, dass die Wärmebrücken mit diesem Zuschlag berücksichtigt werden.
Wie letztendlich mit Tauwasserfreiheit umgegangen wird steht auf einem anderen Blatt Papier. Dies hat zwar u.a. etwas mit Wärmebrücken zu tun, aber erstmal nichts mit dem Konzept.
Wenn, ja wie sähe dieses Konzept aus, gibt es dafür ein Leitfaden?
Zu finden unter www.kfw.de/eee
https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Architekten-Bauingenieure-…
Mit dem Hinweis auf kritische Bauteilanschlüsse im Wärmebrückenkonzept beziehe ich mich auf die technischen FAQs (bei Einzelmaßnahmen Punkt 2.02 Mindestwärmeschutz und beim Effizienzhaus Punkt 7.11 Wärmebrücken, Mindestanforderungen an den Wärmeschutz). Dort wird die Einhaltung der DIN 4108-2 ganz klar für neue und sanierte Bauteile gefordert.
Hallo,
Wenn mit dem pauschalen Zuschlag von 0,10 der Effizienzhausstandard tatsächlich erreicht wird, ist zwar ein Gleichwertigkeitsnachweis nicht notwendig, aber bei kritischen Details (gerade im Bestand) sollte immer zumindest auf die Einhaltung des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2 hingewiesen werden (für neue Bauteile und sanierte Bauteile). D.h. wir erarbeiten immer ein WB-Konzept, welches Hinweise auf entsprechende Anschlüsse oder kritische Punkte, sowie allgemeine Hinweise (Überdämmung der Fensterrahmen, Laibungsdämmung o.Ä.) beinhaltet.
Wir arbeiten im Bestand aber ausschließlich mit detaillierten Nachweisen, weil wir i.d.R. gerade bei geringen Dämmstärken oder komplexeren Anschlusspunkten mit der f-Wert Berechnung die Einhaltung der DIN 4108-2 prüfen bzw. nachweisen können.