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Rechnerischer Gleichwertigkeitsnachweis – welche Bilder im Beiblatt nehmen?

Hallo zusammen, ich berechne gerade die Wärmebrücken in einem Gebäude in Betonbauweise, das als Effizienzhaus 55 umgesetzt werden soll. Als Flankendämmung wird eine komplett ausgedämmte Installationsebene an der Innenseite eingesetzt. Geplant ist, den Wärmebrückenzuschlag als pauschalen Zuschlag von  0,03 ggf. mit Erweiterungen umzusetzen. 

Als pdf angehängt sind nun vier Details. Die Frage ist nun, welchen Bildnummern im Beiblatt 2  diese über einen rechnerischen Gleichwertigkeitsnachweis zugeordnet werden können? 

1347 und 1391 –  Bild 70 oder 71 oder welche?

1348 - Bild 122  ?

1392 - Bild 72  ?

Weiß jemand, wie da das korrekte Vorgehen ist? Oder müssen die Wärmebrücken 1 zu 1 auf den Zuschlag von 0,03 aufgerechnet werden, wobei dann wahrscheinlich die detaillierte Berechnung des ganzen Gebäudes die bessere Lösung wäre.

Vielen Dank.

1 Antwort

Hallo,

ich gehe davon aus, dass das Korrekturverfahren bekannt ist.

Da in den Beispielen keine Konformität der tatsächlichen Kontruktionen mit den Konstruktionen nach BBl2 zu erzielen ist, kann der Ψ Referenzwert tatsächlich nur berechnet werden.

Und ja: In diesem Fall ist der Ist-Ψ-Wert voll anzurechnen, da ja keine Differenz zum Referenzwert nach BBl2 gebildet werden kann. ΔUwb = Σ(Ψi li)/A + 0,03

Einfach mal über die Längen eingeben und nach der Formel berechnen. Die Wärmebrücken sind ja schon berechnet. Meist sieht dies schlimmer aus als es dann tatsächlich ist.

Gutes Gelingen
 

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