Hallo zusammen,
ich erstelle aktuell einen Gleichwertigkeitsnachweis für eine Effizienzhaus 55 im Bestand, angesetzt in der Bilanzierung ist ein Wärmebrückenbeiwert von 0,05 (also Kategorie A).
Im aktuellen Beiblatt 2 der DIN 4108 sind für viele Details allerdings nur Ausführungsempfehlungen der Kategorie B angegeben (Beispiel: Terrassentür über unbeheiztem Keller). Wie gehe ich nun mit diesen Details um? Kann ich sie beim Nachweis der Kategorie A einfach weglassen? Oder muss ich dann B nachweisen? Was meint ihr?
Danke und viele Grüße.
Sebastian Brauer
3 Antworten
Wenn einige Details im Beiblatt 2 die Kategorie B entsprechen, dann sind diese automatisch auch für den Nachweis nach Kategorie A mit ΔUWB = 0,05 [W/(m²·K)] geeignet und können so angesetzt werden. Da Kategorie B „besser“ als Kategorie A bedeutet.
Natürlich kann man auch einen erweiterten Gleichwertigkeitsnachweis durchführen, diese Details kombinieren und die Zuschläge draufrechnen. Außerdem es gibt oft den einen oder anderen Detail (besonderes im Bestand), dass schlechter als Kategorie A ist oder nicht nachgewiesen werden kann. Diese Details dürfen nicht vergessen - außer die genannten Bagatellen. In diesem Fall ist eine Ergänzung des Gleichwertigkeitsnachweises mit nicht gleichwertigen oder nicht im Beiblatt vorhandenen Wärmebrücken erforderlich.
MfG G. Hila
Hallo,
Warum erstellst du keinen detailierten Nachweis nach DIN 10211. Da kommt man auch bei der Sanierung auf deutlich bessere Werte, und hilft dabei Kosten einzusparen.
Gerade bei der Sanierung, ist es doch so, dass sehr viele Details aus dem Wärmebrücken Katalog nicht passen, und dann eh detailiert berechnet werden müssen.
Dann wird eben ein erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis gemacht.
Achtung: Der Zuschlag wird dann auch größer 0,05.
Wenn alles nicht hilft, eben eine detaillierte Berechnung.