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KfW-Heizungsförderung: Wärmepumpe, Wärmepumpe, Wärmepumpe, …

Zusagen (monatlich) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern.

JV, Daten: BMWK

Zusagen (monatlich) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern.

Die Nachfrage nach der KfW-Heizungsförderung steigt. Eine Analyse zeigt: Bei drei von vier zugesagten Anlagen handelt es sich um eine Wärmepumpe.

Bei der Heizungsförderung – Zuschussanträge können seit dem 27. Februar 2024 gestellt werden – hat sich die Dynamik wie erhofft weiter erhöht. Dies dürfte mehrere Gründe haben: Zum einen wird kontinuierlich über die Heizungsförderung mit Zuschüssen zwischen 30 und bis zu 70 Prozent berichtet. Und die lange bekannte, aber dennoch zwischenzeitlich heftig kritisierte Auszahlung der Zuschüsse erst ab Oktober 2024 scheint aus der Sommerperspektive ein schwindendes Problem.

Zum anderen erfolgte zum 28. Mai 2024 plangemäß die zweite Antragstellergruppe der privaten Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Ende August 2024 soll die Heizungsförderung auch der dritten (und letzten) Antragstellergruppe zur Verfügung stehen: Unternehmen und Kommunen sowie Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Wohneigentümergemeinschaften bei Maßnahmen am Sondereigentum. Zudem gibt es eine Sonderregelung zur Erneuerung beschädigter Heizungsanlagen für vom Hochwasser in diesem Jahr betroffene Hauseigentümer in Baden-Württemberg und Bayern.

Zwischenbilanz zeigt Wärmepumpe bei Antragszahlen weit vorne

Im Juli 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine aktualisierte Statistik der BEG-Heizungsförderung mit der Anzahl an Zusagen nach Wärmeerzeugern, Boni und Bundesländern bis zum 31. Juli 2024 veröffentlicht. Für den Zeitraum 27.02. bis 31.07.2024 liegen demnach folgende Zusagen vor:

● ohne Zusatzanträge: 66.706 (davon im Juli 17.883 bzw. 26,8 %)
● Wärmepumpen (WP): 52.276 (davon im Juli 13.950 bzw. 26,7 %)
● Effizienzbonus (nur WP): 35.681 (davon im Juli 9.797 bzw. 27,5 %)
● Biomasseheizungen: 11.286 (davon im Juli 3.034 bzw. 26,9 %)
● Emissionsminderungszuschlag (nur Biomasse): 7.544 (davon im Juli 2.030 bzw. 26,9 %)
● Solarthermie: 3.388 (davon im Juli 870 bzw. 38,9 %)
● Wärmenetzanschlüsse: 2.607 (davon im Juli 735 bzw. 28,2 %)
● Klimageschwindigkeits-Bonus: 47.593 (davon im Juli 12.606 bzw. 26,5 %)

Die Statistik erfasst zudem 181 Zusagen für innovative Heizungstechnik, 177 Zusagen für wasserstofffähige Gasheizungen, 129 Zusagen für Anschüsse an ein Gebäudenetz und 17 Zusagen für Brennstoffzellenheizungen.

Zusagen (kumuliert) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern.

JV, Daten: BMWK

Zusagen (kumuliert) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern.

Für die Zusagen ergibt sich folgende Wärmeerzeugerstruktur:

● 77,9 Prozent der Zusagen entfallen auf Wärmepumpen
● 16,8 Prozent der Zusagen entfallen auf Biomasseheizungen
●   5,0 Prozent der Zusagen entfallen auf Solarthermieanlagen
●   3,9 Prozent der Zusagen entfallen auf Wärmenetzanschlüsse

13.950 Zusagen für Wärmepumpen im Juli 2024 bedeuten einen Zuwachs von 9,6 Prozent gegenüber dem Vormonat. Das Niveau liegt aber noch deutlich entfernt vom Wärmewendeziel 500.000 Wärmepumpen pro Jahr beziehungsweise 41.300 Wärmepumpen pro Monat. Nimmt man besondere Effekte heraus, lagen in der Vergangenheit die Antragszahlen in den Sommermonaten im oberen Bereich des Jahresverlaufs. Von den 52.276 Zusagen für eine Wärmepumpe wurden 50.239 als Singlemaßnahme beantragt, nur 2.037 als Kombimaßnahme. Zudem ist aus der Detaillierung der zugesagten Wärmepumpenarten und den Zusagen für den Effizienzbonus bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ein sehr hoher Anteil mit natürlichen Kältemitteln zu erkennen.

Die Zuordnung der Zusagen zu den Bundesländern zeigt, dass in den Stadtstaaten der Anteil an den zusagen deutlich hinter dem Bevölkerungsanteil liegt. Es gibt jedoch auch in den anderen Bundesländern eine deutliche Streuung.

Verteilung der Zusagen bei der BEG-Heizungsförderung bis Ende Juli 2024 auf die Bundesländer.

JV, Daten: BMWK

Verteilung der Zusagen bei der BEG-Heizungsförderung bis Ende Juli 2024 auf die Bundesländer.

BMWK korrigiert Förderzahlen

Das BMWK hat bei seiner aktuellen Statistik die Zahlen in größerem Umfang gegenüber der Bilanz bis Ende Juni 2024 nach unten korrigiert. Besonders betroffen sind Biomasseheizungen, sodass deutlich weniger Zusagen für Holzpellets-, Hackgut- und Scheitholzheizkessel gelistet wurden. Neben kleineren Korrekturen dürfte dafür ausschlaggebend gewesen sein, dass in der Auswertung bis Ende Juni 2024 der „Emissionsminderungszuschlag“ auch als Biomasseheizkessel gezählt worden war.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei der „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ (66.706) bei Wohneigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern lediglich die Basisanträge exklusive Zusatzanträge berücksichtigt sind („Anzahl Zusagen mit Zusatzanträgen“: 77.602). Zudem erfolgt die Zusage für einen einzelnen Wärmeerzeuger oder für mehrere Wärmeerzeuger gleichzeitig. Die Zahl der Wärmeerzeuger kann dadurch die Anzahl der Zusagen übersteigen. Die „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ dürfte die dichteste Annäherung an die Anzahl der involvierten Heizungsanlagen sein.

Waren bis Ende Juni 2024 noch in allen relevanten Kategorien die Zahlen deutlich höher als in den vorherigen Monaten gewesen, gilt dies Ende Juli 2024 nur noch für die Wärmepumpe – Solarthermie und Biomasse-Heizkessel sind gegenüber dem Vormonat um acht beziehungsweise zehn Prozent zurückgefallen.

Auszahlung beginnt im Oktober

Nach einer Zusage haben die Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Die Einreichung von Nachweisen der Durchführung ist etwa sechs Monate nach Start der jeweiligen Antragstellergruppe möglich. Die Ende Februar 2024 gestartete Gruppe der selbst nutzenden Einfamilienhausbesitzer kann planmäßig im September digital Nachweise einreichen und nach deren erfolgreicher Prüfung die Auszahlung ab Oktober 2024 erhalten. Für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen bietet die KfW über den Zuschuss hinaus zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können.

Schon jetzt können alle Antragstellergruppen förderfähige Vorhaben des Heizungstausches beginnen. Startet das Vorhaben bis zum 31. August 2024, lässt sich die Antragsstellung bis zum 30. November 2024 nachholen. Ab dem 1. September 2024 ist der Antrag in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Verbindlich reserviert sind die Zuschüsse allerdings erst nach einer Zusage durch die KfW. 

Weitere Informationen zur Heizungsförderung finden Sie unter www.kfw.de/nachhaltige-heizung
Quelle: BMWK / jv