Mit zusätzlichen acht Milliarden Euro will die Bundesregierung weitere Klimaschutzmaßnahmen finanzieren, um die neuen Klimaschutzziele zu erreichen. Denn das geänderte Bundes-Klimaschutzgesetz schreibt vor, dass Deutschland bis in neuen Jahren 65 Prozent seiner Treibhausgase einspart. Das Kabinett hat die zusätzlichen Investitionen des Sofortprogramms für Klimaschutz mit dem Entwurf des Bundeshaushalts 2022 beschlossen. 4,5 Milliarden Euro der zusätzlichen Mittel sind dafür vorgesehen, die energetische Sanierung von Gebäuden und den Einbau energieeffizienter Heizungen zu fördern. Nach dem novellierten Klimaschutzgesetz müssen die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 im Vergleich zu 1990 um zwei Drittel sinken.
GIH: Maßnahmen wenig konkret formuliert
So üppig sich die Ankündigung der Bundesregierung auch anhört, entschieden ist noch nichts. Die Energieberatervertretung GIH weist darauf hin, dass sind die Haushaltspläne nur vorläufig gelten. Denn erst der nächste Bundestag nach der Wahl im September entscheide, wie das Budget aufgeteilt werde. Sie kritisiert außerdem, dass die Umsetzungen der meisten Maßnahmen nicht konkret gefasst wurden, sodass sich die MarktteilnehmerInnen jetzt noch nicht vorbereiten können. Das Sofortprogramm sieht unter anderem vor, die Förderung von ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen ab 2023 einzustellen. Zusätzliche Mittel sollen für einen energetisch hochwertigen Neubau oder für die energetische Modernisierung von Sozialwohnungen eingesetzt werden. Zudem wird die Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes auf 2022 vorgezogen und für eine weitergehende Novelle genutzt.
DENEFF: CO2-Preis wird zur Alibi-Maßnahme
„Nachdem der CO2-Preis jahrelang von vielen Seiten und Parteien gefordert und teilweise sogar zum zentralen Klimaschutzinstrument erhoben wurde, entwickelten sich die Maßnahme im Sofortprogramm jetzt zum hohlen Zahn“, kritisiert Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF). Das Programm lasse viele wichtige Fragen zur Ausgestaltung der CO2-Bepreisung offen. „So werden sich die hohen Erwartungen, die einmal an dieses Instrument gestellt wurden, nicht erfüllen können“, warnt Noll. Beispielsweise bleibe die Frage weiterhin offen, wie Einnahmen aus der Bepreisung eingesetzt werden könnten. Die aktuell diskutierte Priorität zur Senkung der Strompreise betrachtet die Unternehmensinitiative laut Noll kritisch. Zum einen fehle in dieser Rechnung künftig Mittel zur Gebäudemodernisierung und für mehr Klimaschutz in der Industrie. Zum anderen werde dadurch Stromsparen weniger attraktiv. „Nach hohen Erwartungen gerät der CO2-Preis mehr und mehr zur Alibi-Maßnahme“, sagt Noll. Es entstehe der Eindruck, dass nur noch Klimaschutz-Aktivismus vorgetäuscht werde. Quelle: GIH / DENEFF / jb
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