Der Fachverband Holzenergie freut sich über die Bestätigung seitens des Bundeswirtschaftsministeriums, dass Holz ein erneuerbarer Energieträger ist.
Der Wärmepumpenmarkt hat 2023 einen Dämpfer erhalten. Müssen die Wachstumsprognosen korrigiert werden? Darüber sprach Tim Geßler mit Thomas Nowak, Generalsekretär der EHPA.
Laut einer Umfrage vor dem Klimastreik ist die Mehrheit für die Auszahlung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger:innen.
Mit der Nebenkostenabrechnung für 2023 werden erstmals auch Vermietende an den CO2-Kosten der Mietenden beteiligt. Was auf die beiden Gruppen zukommt.
Forschende des Energiewende-Projekts Ariadne haben berechnet, wie hoch die Kosten für verschiedene Heiztechniken im Bestand in den nächsten 20 Jahren sind.
Die Warnungen werden immer lauter: Steigende CO2-Preise können das Heizen mit Öl und Gas deutlich verteuern. Mit welchen CO2-Kosten muss man rechnen?
Wie viel des CO2-Preises die Mietende zahlen müssen, hängt künftig von der energetischen Qualität des Gebäudes ab.
Die Bundesminister Klara Geywitz, Robert Habeck und Marco Buschmann haben sich auf eine Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern geeinigt.
Ein Papier der Bundministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sorgt für Diskussionen. Das darin skizzierte Modell sieht vor, dass die Kosten der CO2-Bepreisung für Heizstoffe zwischen Mietern und Vermietern auf Basis von CO2-Klassen verteilt wird. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) findet diesen Ansatz verwirrend.
Am 1. Januar 2022 ist die CO2-Abgabe von 25 auf 30 Euro pro Tonne Kohlendioxid gestiegen. Sie macht das Heizen mit fossilen Brennstoffen teurer.
Der BEE rät der neuen Bundesregierung, die CO2-Bepreisung von 2022 bis 2025 jedes Jahr um 30 Euro/t zu erhöhen. Wärmekunden könnten trotzdem profitieren.
Drei Thinktanks empfehlen 22 schnell umsetzbare Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele. Eine davon: 12. Mrd. Euro/a Förderung für klimaneutrale Gebäude.
Mit dem Sofortprogramm 2022 stellt die Bundesregierung zusätzliche Fördermittel für den Klimaschutz bereit. Über die Hälfte soll in die energetische Gebäudesanierung gehen. Dennoch gibt es Kritik.
In der Debatte um eine Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes fordert die IG BAU eine Verdopplung der Sanierungsquote und deutlich mehr Geld für die BEG.
Durch die Nutzung zusätzlicher Einnahmen aus einer höheren CO2-Bepreisung zur Senkung der EEG-Umlage können die Strompreise massiv gesenkt werden.
Eine Studie zeigt, dass die jährliche Strom-, Wasser- und Gas-Abrechnung zu mehr Verbrauch führt. Eine sofortige Zahlung bietet Anreize zum Sparen.
Was es mit dem CO2-Preis auf sich hat und wie er sich auf die Heizkosten auswirken wird, dazu haben wir in unserer Januar-Ausgabe berichtet. Klar ist: Energieberaterinnen und Energieberatern gibt er ein zusätzliches Argument für eine energetische Sanierung an die Hand, denn er kann so manche Heizungsmodernisierung auch ohne Förderung zu einer lohnenden Investition machen.
Der GdW fordert, dass sich eine Umlage der CO2-Kosten nach dem energetischem Gebäudezustand auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs richten muss.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert, dass die Vermieter vollständig die Kosten der CO2-Bepreisung tragen. Eine Umlage auf die Mieter mache klimapolitisch keinen Sinn.
Seit Dezember 2019 steht die CO2-Bepreisung über das Brennstoffemissionshandelsgesetz. Doch erst über ein Jahr später gibt es „amtliche“ Emissionsfaktoren.
Seit 1. Januar 2021 gilt in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem für Brennstoffe. Bis 2022 sind zunächst Benzin, Diesel, Erdgas, Flüssiggas und Heizöl davon betroffen. Wie das System funktioniert, erklärt die im Umweltbundesamt angesiedelte Deutsche Emissionshandelsstelle.
Von den im vergangenen Jahr insgesamt 108.100 neu fertiggestellten Wohngebäuden sind 42,8 Prozent mit einer fossilen Heizanlage ausgestattet. Vor zwanzig Jahren lag der Anteil der Fossilheizungen noch bei 93,1 Prozent. Das teilt das Statistische Bundesamt mit.
Der CO2-Zertifikatehandel verursacht ab 2021 höhere Energiepreise. Für Unternehmen können sich dadurch deutliche Mehrkosten ergeben. Der Expertenrat: Vertragsänderungen nicht vorschnell unterschreiben.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass die Vermieter in vermieteten Gebäuden die Kosten der CO2-Bepreisung an den Wärmekosten tragen.
Vermieter sollen den ab 2021 geltenden CO2-Preis für Heizungen vollständig tragen. Das fordern die Deutsche Umwelthilfe und der Deutsche Mieterbund.