Morgen soll der Bundesrat in letzter Instanz das „Gesetz zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten“ aus dem Bundesjustizministerium beschließen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält es für unzureichend. „Um den Boom bei Balkonkraftwerken aufrechtzuerhalten und damit auch Mieterinnen und Mietern Teilhabe an der Energiewende zu ermöglichen, muss das Gesetz dringend konkretisiert werden“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Bundesjustizminister Marco Buschmann und sein Ministerium würden die Chance auf ein ambitioniertes und verbraucherfreundliches Balkonkraftwerke-Gesetz verhindern. Die Leidtragenden seien Mieterinnen und Mieter, die nach der anderthalbjährigen Hängepartie um das Gesetz vor den nächsten Herausforderungen stünden.
DUH verurteilt Gesetz nicht pauschal
Das Gesetz verbietet es, die Anbringung von Balkonkraftwerken durch überzogene Vorgaben zur Installation zu verhindern. Diese bis dato völlig übliche Verhinderungstaktik von Vermieterinnen und Vermietern hat die DUH in zwei Verfahren erfolgreich angefochten. Dennoch bleibt für den Umweltschutzverband in der Gesetzesbegründung unklar, wie die Vorgaben zu bewerten sind. „Solange nicht klar geregelt ist, welche Anforderungen bei der Anbringung von Balkonkraftwerken zulässig sind, werden viele Mieterinnen und Mieter weiter vor Gericht ziehen müssen“, erklärt Metz. Die Interessen der Eigentums- und Immobilienverbände scheinen dem FDP-geführten Justizministerium aber wichtiger gewesen zu sein als Verbraucherschutz und Energiewende. Damit Mieterinnen und Mieter endlich Planungssicherheit bei der Energiewende zu Hause haben, müsse das Gesetz dringend nachgebessert werden. Quelle: DUH / jb