Nach über drei Jahren intensiver Diskussionen wurde die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) am 24. April 2024 in Kraft gesetzt. Noch niemals zuvor war in einer Gebäuderichtlinie so klar spezifiziert, dass die Energieeffizienz untrennbar mit dem Erreichen einer angemessenen Innenraumqualität zusammenhängt. Oder anders herum gesagt: Die Energieeffizienz von Gebäuden lässt sich nur vergleichen, wenn auch die Innenraumqualität vergleichbar ist. Den Energiebedarf auf Kosten der Innenraumqualität zu verringern, ist unsinnig.
In den Vorbemerkungen der EPBD steht: „Bei Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollte den klimatischen Bedingungen, einschließlich der Anpassung an den Klimawandel, den lokalen Bedingungen sowie dem Innenraumklima und der Kosteneffizienz Rechnung getragen werden. Diese Maßnahmen sollten anderen Anforderungen an Gebäude, wie beispielsweise Zugänglichkeit, Brandschutz, Erdbebensicherheit und beabsichtigte Nutzung des Gebäudes, nicht entgegenstehen.“
Im Anhang I wird weiter gefordert: „Der Energiebedarf und der Energieverbrauch für Raumheizung, Raumkühlung, Warmwasserbereitung für den häuslichen Gebrauch, Lüftung, Beleuchtung und andere gebäudetechnische Systeme sind unter Verwendung monatlicher, stündlicher oder unterstündlicher Berechnungsintervalle zu berechnen, um sich ändernde Bedingungen zu berücksichtigen, die sich erheblich auf den Betrieb und die Leistung des Systems und die Innenraumbedingungen auswirken, und die von den Mitgliedstaaten auf nationaler oder regionaler Ebene festgelegten Niveaus in Bezug auf Gesundheit, Raumluftqualität, einschließlich Komfort, ...
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