Gerade in unsicheren Zeiten wie diesen müssten die Verantwortlichen die Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen im Gebäudebereich sichern, so das Deutsche Energieberater-Netzwerk.
Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie trägt die Nummer (EU) 2024/1275. Ihr Ziel: Neue und bestehende Gebäude hinsichtlich ihrer Energieeffizienz zu verbessern – und gleichzeitig ein gesundes Raumklima in Gebäuden zu schaffen. Was darunter zu verstehen ist und wie das Ziel erreicht werden soll, erläutert der Beitrag. Claus Händel
Laut einer DIW-Studie senken Gebäudesanierungen das Risiko hoher Energiekosten. Haushalten mit geringem Einkommen können gezielte Förderprogramme helfen.
Am 12. März 2024 hat das Europäische Parlament die bereits mit dem Rat der EU vereinbarte Überarbeitung der EU-Gebäuderichtlinie angenommen.
Der Bundesrat hat am 29. September 2023 die vom Bundestag beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes gebilligt.
Laut einer im Auftrag der Deneff erstellten Studie könnten die Anforderungen bereits durch eine oder zwei einfache Maßnahmen oder die Nutzung einer Wärmepumpe erfüllt werden.
Die Bundesregierung favorisiert Mindesteffizienzstandards für ganze Quartiere und nicht für einzelne Gebäude. Dies senkt aus Sicht des GIH den Handlungsdruck für Hausbesitzer.
Über 96 Prozent der Immobilienverwaltungen sehen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht in der Lage umfassende energetische Sanierungen vorzunehmen. Das liege vor allem an fehlenden finanziellen Rücklagen, sagt eine Umfrage des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV).
Die derzeit in der EU diskutierten Mindesteffizienzstandards für Bestandsgebäude werden bis 2033 zu Sanierungen von voraussichtlich sieben Millionen Gebäuden in Deutschland führen. Eine Auswertung der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2onlinezeigt, welche Gebäude betroffen sind.
Vorschriften, die auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Verbindlichkeiten wirken, machen es schwer, Nachhaltigkeitskriterien in Gebäuderichtlinien zu erkennen. Das zeigt eine Studie der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Die Debatte um eine mit den Klimazielen auf nationaler und internationaler Ebene vereinbare Politik im Gebäudebereich geht weiter. Nach dem vorab veröffentlichten Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz hat die EU mit dem Entwurf der Gebäuderichtlinie nachgelegt.
Neue Gebäude in Europa sollen ab 2028 emissionsfrei sein. Das sieht eine Übereinkunft des EU-Parlaments zur Novelle der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie vor.
Der Europäische Rat hat sich auf eine Ausrichtung der neuen EU-Gebäuderichtlinie geeinigt: Neubauten sollen spätestens ab 2030 Null-Emissions-Gebäude sein.
Die EU-Mitgliedstaaten sollen mit der Gebäuderichtlinie die rechtliche Möglichkeit erhalten, den Einsatz fossiler Brennstoffe in Gebäuden zu verbieten.
Schon in 15 Jahren soll es, so der Entwurf der Gebäuderichtlinie, auch für Bestandsgebäude verpflichtende energetische Mindeststandards geben. Das würde eine deutliche Erhöhung der Sanierungsquote voraussetzen.
Aufgrund einer Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe ermittelt die EU-Kommission gegen die Bundesregierung wegen mangelndem Klimaschutz im Gebäudebereich.
Effiziente Gebäudetechnik im Frankfurter Hochhaus ONE Das Bauland in unseren Städten ist ein knappes und teures Gut, weshalb das verdichtete Bauen in Metropolen unverzichtbar ist. Zwischen Bankenviertel und Messegelände wächst mit dem Hochhaus ONE ein neuer 190-m-Turm in den Himmel, dessen DGNB-Vorzertifikat in Platin darauf verweist, dass bei dem Projekt ein hoher Anspruch an die Nachhaltigkeit besteht. Undine Stricker-Berghoff
Welche Änderungen ergeben sich ab November 2020 über das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bei der Gebäudeautomation und was ist in naher Zukunft zu erwarten?
Die geänderte EU-Gebäuderichtlinie fordert die Entwicklung eines “Smart Readiness Indicators“ für Gebäude. BDEW und HEA haben jetzt eine von der EBZ Business School und dem Wuppertal Institut erstellte Grundlagenstudie in die Fachdiskussion eingebracht.
Die geänderte EU-Gebäuderichtlinie fordert die Entwicklung eines „Smart Readiness Indicators“ für Gebäude. BDEW und HEA haben jetzt eine von der EBZ Business School und dem Wuppertal Institut erstellte Grundlagenstudie in die Fachdiskussion eingebracht.
Am 19. Juni 2018 ist die „Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz“ – also die Änderungsrichtlinie für die seit 2010 geltende EU...
Am 19. Juni 2018 ist die Richtlinie zur Änderung der seit 2010 gültigen EU-Gebäuderichtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie bringt zahlreiche Änderungen, insbesondere im Bereich Anlagentechnik.
Das Europäische Parlament hat am 17. April der überarbeiteten Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden endgültig zugestimmt. Die GroKo steht damit in der Pflicht, in der laufenden Legislaturperiode noch die aktuelle sowie die kommende EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen.
Das Europäische Parlament hat am 17. April 2018 der überarbeiteten Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD, EU-Gebäuderichtlinie) endgültig zugestimmt. Die GroKo steht damit in der Pflicht, in der laufenden Legislaturperiode noch die aktuelle sowie die kommende EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen.