Das Bürohaus neu dämmen, die Fenster in der Gewerbeimmobilie tauschen oder die Heizung im Verwaltungsgebäude erneuern – all diese Maßnahmen unterstützt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Und das ab 1. Juli 2021 zu noch attraktiveren Förderkonditionen. „Eigentümer von Nichtwohngebäuden sollten sich das verbesserte Förderangebot nicht entgehen lassen und die einfachere Antragstellung nutzen“, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau. Die Förderung sei so attraktiv wie nie. Für interessant hält er die neu eingeführte Zuschussvariante: „Unternehmen und Kommunen, die verfügbares Geld investieren wollen, müssen nun nicht zwingend einen Kredit aufnehmen, um an Fördergelder in Form von Tilgungszuschüssen zu gelangen.“ Sie könnten stattdessen einen Investitionszuschuss beantragen und den Rest der Investition aus Eigenmitteln tätigen. Ein Beispiel zeigt die Attraktivität der neuen Förderbedingungen: Saniert eine Kommune ihr Verwaltungsgebäude mit 2.200 Quadratmetern für zwei Millionen Euro komplett, übernimmt der Staat davon bis zu eine Million Euro – 450.000 Euro mehr als bislang.
BEG erhöht Fördersätze für Gesamtsanierungen deutlich
Auch die einzelnen Förderbedingungen des BEG haben sich verbessert, insbesondere für Gesamtsanierungen. Die drei Standards für Effizienzgebäude Denkmalschutz, Effizienzgebäude 100 und Effizienzgebäude 70 werden jeweils um 7,5 Prozentpunkte bessergestellt. Die Förderung liegt bei diesen Stufen nun zwischen 25 und 35 Prozent Investitionszuschuss oder Tilgungszuschuss beim Kredit. Gebäudesanierer erhalten für die beiden neuen Effizienzgebäudestandards 55 und 40 sogar 40 beziehungsweise 45 Prozent Zuschuss. Hinzu kommt ein möglicher Bonus von fünf Prozentpunkten bei Bestandsgebäuden und 2,5 Prozentpunkten bei Neubauten: Den Zuschlag erreicht man entweder mit der EE-Klasse. Wer mindestens 55 Prozent des erforderlichen Energiebedarfs über erneuerbare Energien deckt, erhält mehr Fördergeld. Alternativ gibt es die Nachhaltigkeits-Klasse, wenn ein zertifiziertes Nachhaltigkeitssystem angewandt wird.
Beispiel verdeutlicht die verbesserten Förderkonditionen
Die förderfähigen Kosten steigen um fünf Millionen auf 30 Millionen Euro. Statt bis zu 275 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche sind nun maximal 2.000 Euro anrechenbar. Was das konkret bedeutet, zeigt das Beispiel: Wer bei einer zwei Millionen Euro teuren energetischen Sanierung eines Verwaltungsgebäudes mit 2.200 Quadratmetern Nettogrundfläche auf ein Effizienzgebäude 70 bislang einen Zuschuss von 27,5 Prozent und damit 550.000 Euro Tilgungszuschuss bekommen hat, erhält nun einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent und maximal 800.000 Euro. Wer das Gebäude auf das nächsthöhere Niveau Effizienzgebäude 55 saniert, erhält mit bis zu 45 Prozent Zuschuss maximal 900.000 Euro. Beim Erreichen des Standards Effizienzgebäude 40 sind sogar 50 Prozent Förderung drin, insgesamt bis zu einer Million Euro.
Noch mehr Förderung bei Baubegleitung
Eine Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz eröffnet den Zugang zu weiterem Fördergeld: Für eine qualifizierte Baubegleitung gewährt der Staat Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der Kosten. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf zehn Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt bis zu 40.000 Euro pro Vorhaben. Der Zuschuss wird zusätzlich zu den Geldern der anderen Sanierungsmaßnahmen gewährt. Quelle: Zukunft Altbau / jb
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