Bund und Länder hatten sich am 18. Dezember 2019 im Vermittlungsausschuss auf Änderungen am Klimapaket 2030 verständigt. Unter anderem wurde damals beschlossen, in dem erst am 12. Dezember 2019 unterschriebenen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) höhere Preise für Emissionszertifikate von 2021 bis 2025/26 festzulegen. Dies wurde jetzt vom Bundestag mit Billigung des Bundesrats am 8. und 9. Oktober 2020 beschlossen.
In der 2021 beginnenden Einführungsphase werden die Emissionszertifikate für verbrennungsbezogene CO2-Emissionen von 1 t zunächst zum Festpreis verkauft:
● im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2021 für 25 (ursprünglich 10) Euro
● im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2022 für 30 (ursprünglich 20) Euro
● im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2023 für 35 (ursprünglich 25) Euro
● im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2024 für 45 (ursprünglich 30) Euro
● im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2025 für 55 (ursprünglich 35) Euro
● für das Jahr 2026 gibt es einen Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 (ursprünglich 35) Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 (ursprünglich 60) Euro pro Emissionszertifikat
Die Emissionszertifikate müssen Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, über den neuen nationalen Emissionshandel erwerben. Das neue System erfasst Brennstoffemissionen, soweit sie nicht unter den EU-Emissionshandel (EU-ETS) fallen. Eine Evaluation im Jahr 2025 soll ergeben, ob für die Folgejahre eine freie Preisbildung erfolgen wird.
Zusätzliche Erlöse sollen EEG-Umlage senken
Die zusätzlichen Erlöse aus dem Brennstoffemissionshandel sollen nicht in den Bundeshaushalt fließen. Vielmehr hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung gegenüber dem Bundesrat erklärt, die Zusatzeinnahmen vollständig zur Senkung der EEG-Umlage und ab dem 1. Januar 2024 auch zur Anhebung der zusätzlichen Entfernungspauschale für Fernpendler zu verwenden.
Nach der Einführungsphase müssen die Verschmutzungsrechte per Auktion ersteigert werden. Die Gesamtmenge der Zertifikate für den CO2-Ausstoß wird entsprechend den Klimazielen begrenzt. Der Preis bildet sich dann am Markt durch Angebot und Nachfrage. Ob das Konzept nach einer Erhöhung der EU-Klimaziele für 2030 noch aufgeht, bleibt abzuwarten. Denn dafür müsste die Gesamtmenge der Zertifikate viel stärker begrenzt werden, was die Preise stark in die Höhe treiben würde.
Preissignal soll Verbraucherverhalten ändern
Die eigentliche Aufgabe des BEHG ist allerdings, in der Festpreisphase ein Preissignal zu setzen und Verbraucher zu motivieren, Wärmeversorgung und Mobilität auf erneuerbare Energien umzustellen.
Da die Brennstoffhändler die Kosten für die Emissionszertifikate auf den Produktpreis aufschlagen werden, müssen Endverbraucher auf die Aufschläge zusätzlich die Mehrwertsteuer entrichten. Der Startwert beträgt für Endverwender damit nicht 25,00, sondern bei 19 % MwSt. 29,75 Euro/tCO2.
Für den Wärmemarkt bedeutet dies, dass im Jahr 2021 bzw. von 2021 bis 2025 der Energieeinkauf von 20 000 kWh/a (bezogen auf den Heizwert Hi) inklusive 19 % MwSt. folgende Zusatzkosten verursacht:
● Heizöl (5,32 tCO2/a): 158 Euro (2021) und 1203 Euro (2021 bis 2025)
● Erdgas (4,02 tCO2/a): 120 Euro (2021) und 909 Euro (2021 bis 2025)
Das Preissignal ist gewollt. Bundesumweltministerin Svenja Schulze im November 2019: „Das Ziel ist nicht, möglichst viel Geld einzunehmen, im Gegenteil. Das Ziel ist, dass sich mehr Menschen beim nächsten Autokauf oder beim nächsten Heizungstausch für die klimafreundliche Variante entscheiden – weil sie sich auch für den Geldbeutel lohnt. Dazu gehören auch gut ausgestattete Förderprogramme für Gebäudesanierung und klimafreundliche Heizungen.“ GLR