Eine Prüfung des Expertenrats für Klimafragen hat ergeben, dass das UBA bei der KSG-Bilanz für 2023 auch zu anderen Ergebnissen hätte kommen können.
Was steht in den Berichten des Klimarats der Bundesregierung, wie kommt er zu seinen Einschätzungen und welche Befugnisse hat das Gremium überhaupt? Über diese Fragen spricht Pia Grund-Ludwig- Chefredakteurin des Gebäude-Energieberater mit Jakob Peter. Er ist seit September 2021 Generalsekretär und Geschäftsführer des Klimarats.
2020 ist in Deutschland der Absatz an Wärmeerzeugern mit 842 000 Geräten um 13 % deutlich gestiegen. Bei Biomasse-Heizkesseln gab es ein Plus von 138 %, bei Wärmepumpen von 40 %. Gas-Heizungen dominierten weiterhin den Markt.
Zum Klimapaket 2030 gehört die CO2-Bepreisung von Brennstoffen ab 2021 (BEHG). Bundestag und Bundesrat haben jetzt höhere CO2-Preise bestätigt.
Die Bundesregierung hat klargestellt: Angesichts der mit dem Klimawandel verbundenen und drohenden Schäden wäre es eine Verletzung der Schutzpflichten des Staates, keine Maßnahmen zur Verringerung des Klimawandelrisikos vorzunehmen.
Das Bundesumweltministerium weitet das Beratungsangebot zum kommunalen Förderprogramm „Kommunalrichtlinie“ aus. Damit sollen Kommunen Klimaschutzprojekte schneller angehen können.
Die bisherigen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 reichen nach vorliegenden Abschätzungen nicht für das Erreichen des Klimaziels bis zum Jahr 2030 aus. Insgesamt entsteht gegenüber dem Ziel des Bundes-Klimaschutzgesetzes eine Lücke von rund 70 Mio. t/a CO2-Äquivalent, davon 17 Mio. t/a CO2e im Gebäudebereich.
Die ambitionierte Klimaschutzpolitik der Bundesregierung führt bis zum Jahr 2020 im Saldo aller gesamtwirtschaftlichen Effekte zu 500.000 zusätzlichen Jobs.
Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung führt im Jahr 2020 zu Einsparungen von fünf Mrd. Euro bei Privathaushalten und Wirtschaft.
Offensichtlich bleibt die Bundesregierung mit ihrem Klima- und Energieprogramm weit hinter ihren Ausbauzielen für Erneuerbare Energien.