Die Warnungen werden immer lauter: Steigende CO2-Preise können das Heizen mit Öl und Gas deutlich verteuern. Mit welchen CO2-Kosten muss man rechnen?
Wie viel des CO2-Preises die Mietende zahlen müssen, hängt künftig von der energetischen Qualität des Gebäudes ab.
Mit Blick auf die weiteren geplanten Änderungen des Bundesemissionshandelsgesetzes (BEHG) fordert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), dass Holzbrennstoffe nicht neu in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden. Das soll eine weitere Verteuerung von Energie vermeiden.
Die Bundesminister Klara Geywitz, Robert Habeck und Marco Buschmann haben sich auf eine Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern geeinigt.
Der BEE rät der neuen Bundesregierung, die CO2-Bepreisung von 2022 bis 2025 jedes Jahr um 30 Euro/t zu erhöhen. Wärmekunden könnten trotzdem profitieren.
Der GdW fordert, dass sich eine Umlage der CO2-Kosten nach dem energetischem Gebäudezustand auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs richten muss.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert, dass die Vermieter vollständig die Kosten der CO2-Bepreisung tragen. Eine Umlage auf die Mieter mache klimapolitisch keinen Sinn.
Seit Dezember 2019 steht die CO2-Bepreisung über das Brennstoffemissionshandelsgesetz. Doch erst über ein Jahr später gibt es „amtliche“ Emissionsfaktoren.
Von den im vergangenen Jahr insgesamt 108.100 neu fertiggestellten Wohngebäuden sind 42,8 Prozent mit einer fossilen Heizanlage ausgestattet. Vor zwanzig Jahren lag der Anteil der Fossilheizungen noch bei 93,1 Prozent. Das teilt das Statistische Bundesamt mit.
Der CO2-Zertifikatehandel verursacht ab 2021 höhere Energiepreise. Für Unternehmen können sich dadurch deutliche Mehrkosten ergeben. Der Expertenrat: Vertragsänderungen nicht vorschnell unterschreiben.
Zum Klimapaket 2030 gehört die CO2-Bepreisung von Brennstoffen ab 2021 (BEHG). Bundestag und Bundesrat haben jetzt höhere CO2-Preise bestätigt.
Die Bundesregierung erwartet im Zeitraum 2021 bis 2024 Einnahmen von 40 Mrd. Euro über die im Brennstoffemissionshandelsgesetz festgelegte CO2-Bepreisung.
Mit dem Entwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes hat die Bundesregierung einen für den Gebäudebereich wichtigen Beschluss des Vermittlungsausschusses auf den Weg gebracht. Er sieht in der Festpreisphase von 2021 bis 2025 höhere Preise für die Verschmutzungsrechte analog zu den verbrennungsbezogenen CO2-Emissionen von Kraft- und Brennstoffen vor.
Mieter können der 2021 startenden CO2-Bepreisung außer sparsamem Verhalten kaum etwas entgegensetzen. Deshalb hat die Bundesregierung die Prüfung einer begrenzten Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung ins Klimapaket geschrieben. Das könnte ein wirkungsvoller Modernisierungsanreiz sein. Doch 10 Monate vor dem Start dauert die Prüfung an und ein Ende ist nicht absehbar.