Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst mehrere Programme des BAFA und der KfW zusammen. Die Fördersätze haben sich dadurch nicht geändert, wohl aber teilweise die Konditionen und die Struktur. So gliedert sich das BEG in drei Säulen: Systemmaßnahmen in Wohn- und in Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen. Das betrifft auch die Wärmepumpenförderung. Das Wichtigste vorweg: Das BAFA bezuschusst Wärmepumpen nur noch bei Heizungsmodernisierungen. Für den Neubau bietet sich ein zinsgünstiger KfW-Kredit an.
Heizungstausch: BAFA fördert Wärmepumpen als BEG-Einzelmaßnahme
Für Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden gilt das BEG seit diesem Jahr. Wer die alte Heizanlage gegen eine moderne Wärmepumpe ersetzt, dem bezuschusst das BAFA 35 Prozent der Anschaffungskosten. Handelt es sich bei der alten Anlage um einen Ölheizungskessel gibt es 45 Prozent. Wer im Zuge der Heizungsmodernisierung eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan durchführen lässt, für den erhöht sich der Zuschuss um fünf Prozent. Seit diesem Jahr gilt die Förderung auch beim Ersatz austauschpflichtiger Heizungen.
Gebäudesanierung: KfW-Programme ändern sich ab Juli
Die KfW unterstützt den Einbau von Wärmepumpen im Zuge einer Gebäudemodernisierung mit diversen Förderangeboten, zum Beispiel mit den Programmen 151 und 152 „Energieeffizient Sanieren“ für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Auch der Ergänzungskredit aus dem Programm 167 „Energieeffizient Sanieren“ bietet sich als zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohnung für den Einbau einer Wärmepumpe in ein bestehendes Wohngebäude an. Allerdings nur noch bis 30. Juni 2021. Danach können Sie bei der KfW eine Kreditförderung für die gesamte Einzelmaßnahme beantragen.
Für die ab dem Juli startende BEG-Zuschuss- und Kreditförderung für Gesamtsanierungen, die sogenannte Effizienzhaus-Förderung, bleibt ausschließlich die KfW zuständig. Zu berücksichtigen ist, dass die Förderstufe Effizienzhaus 115 ab Juli 2021 entfällt. Die Stufen Effizienzhaus 100, 85, 70 und 55 bleiben erhalten. Für sie gibt es Förderungen zwischen 27,5 und 40 Prozent Tilgungszuschuss. Neu eingeführt wird das Effizienzhaus 40 für Sanierungen mit einem Zuschuss von 45 Prozent.
Beim Neubau wenden Sie sich an die KfW
Mit dem Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ fördert die KfW ebenfalls noch bis 30. Juni 2021 den Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus. Je nach Effizienzhausstandard ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent des Kreditbetrags möglich. Ab dem 1. Juli 2021 können Sie einen Antrag auf die neuen Förderkredite und Zuschüsse der BEG stellen. jb
Bleiben Sie auf dem Laufenden in Sachen Energieberatung und Energiewende mit unserem Newsletter.