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2024-Q1-3: Erneuerbare liefern rund 56 % des Stromverbrauchs

BDEW

Erneuer­bare Ener­gien haben von Ja­nu­ar bis Sep­tem­ber 2024 rund 56 % von Deutsch­lands Brutto­in­land­strom­ver­brauch gedeckt. Ein Plus von knapp vier Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das zeigen vor­läu­fi­ge Berech­nungen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundes­verbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Der Anteil der Erneuerbaren Energien betrug von Januar bis einschließlich September 2024 in jedem Monat mehr als die Hälfte des Stromverbrauchs und erreichte Werte zwischen 53 und 59 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere der Beitrag der Solarenergie deutlich gestiegen. Mit rund 65 TWh (Mrd. kWh) wurde in den ersten drei Quartalen 2024 etwa 15 % mehr Photovoltaik-Strom erzeugt als im Vorjahreszeitraum. Im Juni 2024 erzeugten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland mit 10,1 TWh erstmals mehr als 10 TWh Strom innerhalb eines Kalendermonats. Im Juli wurde dieser Rekord mit 10,6 TWh übertroffen und im August war die PV-Erzeugung mit 10,1 TWh den dritten Monat in Folge zweistellig. Grund hierfür ist der hohe Zubau von Photovoltaik-Anlagen im laufenden Jahr und im Vorjahr.

Die Erzeugungszahlen im Einzelnen

In den ersten drei Quartalen 2024 lag die Bruttostromerzeugung nach vorläufigen Berechnungen bei 366 TWh und war damit gut 2 % niedriger als im Vorjahreszeitraum (Q1-3 2023: 374 TWh). Insgesamt wurden gut 217 TWh Strom aus Sonne, Wind und anderen regenerativen Quellen erzeugt (Q1-3 2023: 201 TWh). Davon stammten

● rund 80 TWh aus Wind an Land,
● knapp 65 TWh aus Photovoltaik,
● rund 33 TWh aus Biomasse (einschließlich biogenen Siedlungsabfällen),
● knapp 19 TWh aus Wind auf See und
● gut 17 TWh aus Wasserkraft.

Aus konventionellen Energieträgern wurden rund 149 TWh erzeugt. Im Vorjahreszeitraum waren es noch gut 166 TWh.

Ökostromanteil: Zwei Berechnungsmöglichkeiten

Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in den ersten drei Quartalen 2024 beträgt rund 56 %. Den Ökostromanteil am Bruttostromverbrauch zu bemessen, ist die gängige Berechnungsgrundlage. Sie geht zurück auf europäische Vorgaben und steht im Einklang mit den Zieldefinitionen der Bundesregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Bruttostromverbrauch bildet das gesamte Stromsystem eines Landes ab.

Eine andere Möglichkeit ist, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung zu messen. Sie umfasst die gesamte in Deutschland erzeugte Strommenge. Der Anteil Erneuerbarer Energien in den ersten drei Quartalen auf Basis der Bruttostromerzeugung beträgt knapp gut 59 % (Q1-3 2023: knapp 54 %).

BDEW

Exkurs

Die Summe aus Nettostromerzeugung und Stromimporten ergibt das Stromaufkommen. Abzüglich der Stromexporte und des Pumpstromverbrauchs für Pumpspeicherkraftwerke erhält man den Bruttostromverbrauch. Werden hiervon noch die im Stromnetz anfallenden Übertragungsverluste (Leitungsverluste, Verluste im Umspannwerk etc.) abgezogen erhält man den Nettostromverbrauch (auch Endenergieverbrauch). Die Nettostromerzeugung errechnet sich aus der Bruttostromerzeugung („Generatorklemme“) abzüglich Kraftwerkseigenverbrauch.

„Wir brauchen auch gesicherte Leistung“

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Dass mittlerweile konstant mehr als jede zweite Kilowattstunde Strom, die in Deutschland verbraucht wird, erneuerbar ist, zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Damit wir den grünen Strom auch vollständig nutzen können, ist es neben der Entwicklung von Speichern zentral, dass der Netzausbau mit dem Zubau der Erneuerbaren-Anlagen Schritt hält. Hier muss die Bundesregierung noch bestehende Hemmnisse aus dem Weg räumen.

Als Partner der erneuerbaren Energien braucht es zudem wasserstofffähige Gaskraftwerke. Die Stromerzeugung aus Wind und Sonne ist nicht konstant. Wir brauchen gesicherte Leistung für Zeiten, in denen die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Es ist deshalb gut, dass die Bundesregierung kürzlich den Entwurf für das Kraftwerkssicherheitsgesetz vorgelegt hat. Der Gesetzgebungsprozess sollte nun zügig vorangehen, damit die Ausschreibungen für die wasserstofffähigen Gaskraftwerke so zeitnah wie möglich beginnen können.“

„Weichen für Markthochlauf von grünem Wasserstoff stellen“

BDEW

Prof. Dr. Frithjof Staiß, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des ZSW: „Der Fortschritt des Ausbaus der erneuerbaren Stromerzeugung ist zweifellos ein beachtlicher Erfolg. Damit Deutschland auch unter den Anforderungen der Klimaneutralität ein erfolgreicher Industriestandort bleibt, benötigen wir eine dauerhaft sichere Energieversorgung, basierend auf erneuerbarem Strom und grünem Wasserstoff.

Mit dem Wasserstoff­beschleunigungs­gesetz sollen nach dem Willen der Bundesregierung wichtige Weichen für einen schnellen Markthochlauf von grünem Wasserstoff gestellt werden, indem der Auf- und Ausbau von Anlagen und Infrastrukturen, insbesondere auch für die Erzeugung mittels Elektrolyseuren, die Speicherung und den Import von Wasserstoff beschleunigt wird. Für solche Vorhaben muss bei Abwägungen im Zulassungsverfahren von wenigen Ausnahmen abgesehen ein überragendes öffentliches Interesse berücksichtigt werden. Wichtig ist es deshalb, dass am Ende des laufenden parlamentarischen Verfahrens tatsächlich ein wirkmächtiges Gesetz beschlossen wird.“ ■
Quelle: BDEW, ZSW / jv