Der Bundestag hat einer Vorlage des Bauausschusses zugestimmt, die ab dem 1. Januar 2023 ein Stufenmodell für die Aufteilung des CO2-Preises zwischen Mieterenden und Vermietenden vorsieht. Bislang tragen die Mieterinnen und Mieter die Kosten allein. Künftig sollen die Kostenanteile entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet werden. Bei Nichtwohngebäuden soll zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten eingeführt werden. Brennstofflieferanten sollen eine Informationspflicht haben, damit Mietende, die sich selbst mit Brennstoffen versorgen, den Vermietenden gegenüber Erstattungsansprüche geltend machen können. In der untersten Stufe bei besonders emissionsreichen Gebäuden sollen die Vermieterende außerdem 95 Prozent der CO2-Abgabe tragen und nicht wie bisher geplant 90 Prozent.
Verbände reagieren unterschiedlich auf Bundestagsbeschluss zum CO2-Preis
Als puren Populismus bezeichnete der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland den Beschluss der Ampelkoalition im Bundestag. „Eine Aufteilung reduziert den Sparanreiz beim Verursacher, also den Mietern“, sagt Verbandschef Kai Warnecke. Mit Blick auf die derzeit hohen Energiepreise erneuerte er seine Forderung, die CO2-Bepreisung beim Heizen vorerst auszusetzen. Ihm widerspricht Jürgen Leppig vom Energieberatungsverband GIH: „Über den energetischen Zustand eines Gebäudes entscheidet sein Besitzer – er ist es, der Sanierungen anstößt oder unterlässt. Insofern ist es richtig und wichtig, die Verteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern an dieses Kriterium zu koppeln.“ Denn bleibe die Abgabe an den Mieteende hängen, bestehe für Vermietende in dieser Hinsicht kaum Handlungsbedarf. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz dagegen hält die Maßnahme für nicht, die notwendigen Einsparanreize zu erzielen. Die Kostenaufteilung hält sie im Grundsatz zwar für richtig, tatsächlich sei sie nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, da der CO2-Preis bei einem Gaspreis von 30 Cent pro Kilowattstunde weniger als ein Cent und damit nur zwei Prozent der Gaskosten ausmache. Quelle: Deutscher Bundestag / Verbände / jb
Einen ausführlichen Bericht zum Beschluss, der die künftige CO2-Kostenaufteilung detailliert erklärt, finden Sie hier.
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