Bei einem Heizungstausch sind spätestens ab Mitte 2028 nur noch Heizungen erlaubt, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das sieht das Gebäudeenergiegesetz vor. Welche Regelungen und Pflichten für Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizungen und Einzelöfen gelten, erklärt nun ein vierseitiges und kostenfreies Merkblatt Heizungstausch in Mehrfamilienhäusern mit Etagenheizung und Einzelöfen von Zukunft Altbau. Grundsätzlich gilt: Fällt eine Etagenheizung aus, müssen der Gebäudeeigentümer oder die Wohnungseigentümer entscheiden, ob weiterhin dezentral oder künftig zentral geheizt wird. Bleibt es bei dezentralen Heizungen, kann für fünf Jahre übergangsweise eine fossil betriebene Etagenheizung eingebaut werden. Fällt die Entscheidung für eine Zentralheizung, verlängert sich die Frist auf insgesamt 13 Jahre. Zukunft Altbau klärt außerdem über die Vor- und Nachteile von Zentralheizungen auf. Für zentrale Heizungsanlagen kommen ein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder als Zwischenlösung eine Hybridheizung infrage. Das Merkblatt bietet zudem Informationen zur in Deutschland noch wenig bekannten dezentralen Beheizung mit Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen). jb
Merkblatt
Wenn in der Etage die Heizung erneuert werden muss

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